Was es bei der Vermietung eines Ferienhauses zu beachten gilt
Eigentlich ist es ganz reizvoll, sich ein kleines Ferienhäuschen oder eine Ferienwohnung anzuschaffen. Immerhin kann man diese dann auch vermieten und zusätzliche Einnahmen machen. Klingt nach einer lukrativen Sache und viel Urlaub, für den Sie nichts mehr zahlen müssen – doch das täuscht leider.
Tatsächlich hängt an der Vermietung eines Feriendomizils noch sehr viel mehr. Es will gut durchdacht sein, ob Sie sich diese zusätzliche Last wirklich aufbürden wollen oder es im Endeffekt nicht zu viel Aufwand ist.
Kosten, Recht, Finanzamt
So einfach der Plan "Ferienhaus kaufen, Ferienhaus vermieten" auch klingt, so wenig ist er es. Zunächst einmal müssen Sie sich über die rechtliche Lage am Ort des Domizils erkundigen. Ist es überhaupt erlaubt, eine Wohnung an Urlauber zu vermieten? Wenn ja, gibt es vielleicht sogar spezielle Voraussetzungen dafür?
Sobald Sie sich darüber informiert haben, wird Ihnen ein Gang zu einem Berater wohl nicht erspart bleiben. Dieser kann ihnen genau sagen, was sich lohnt, was es zu beachten gilt und wie sie die ganze Sache am besten angehen. Ohne ihn müssen Sie sich selbst durch den rechtlichen Dschungel kämpfen, was schnell zu Fehlern Ihrerseits führen kann. Diese können Sie teuer zu stehen kommen - überlegen Sie also zweimal, ob Sie wirklich auf einen kompetenten Ratgeber verzichten wollen.
Auch das Finanzamt kann zu einem großen Problem werden. Um Steuern von ihrem Ferienhaus abzusetzen, müssen Sie eine Gewinnabsicht nachweisen, was eventuell gar nicht so einfach ist. Hier kann Ihnen ebenfalls wieder ein Berater zur Seite stehen – ob es letztlich aber dafür reicht, dass sie die Ausgaben absetzen können und einen satten Gewinn mit ihrer Ferienwohnung erzielen, hängt von etlichen, nicht vorhersehbaren Faktoren ab.
Suchen Sie sich Hilfe von einem Fachmann, der sich in diesem Bereich spezialisiert hat und Ihnen alle aufkommenden Fragen beantworten kann. Andernfalls lassen Sie sich vielleicht ein sicheres, zweites Standbein entgehen.
Die Vermietung
Wenn Sie alle Vorkehrungen getroffen haben und es dann endlich losgeht, gibt es jedoch immer noch einige Sachen, die Sie auf keinen Fall vergessen dürfen. Im besten Fall hat Ihr Berater Sie auf die meisten Dinge bereits aufmerksam gemacht. Falls nicht, folgt eine kleine Liste mit Stichworten, die Sie anregen soll.
- Mietvertrag
- Inventarliste
- Anzahlung
- Werbung, wahrheitsgemäße Angaben
- Preisangabenverordnung
- Impressumspflicht
- Gewerbetätigkeit
Sobald Sie sich ausreichend mit genannten Punkten und allen notwendigen öffentlichen Stellen beschäftigt haben, sollte der Vermietung eines Ferienhauses oder einer -wohnung nichts mehr im Wege stehen.
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