Wer umzieht, hat am entscheidenden Tag wirklich alles andere im Kopf als auch noch auf die Suche nach einem Parkplatz gehen zu müssen – immerhin wäre es absolut nicht von Vorteil, den Umzugswagen mehrere Straßen entfernt parken zu müssen, nur weil direkt vor der Haustür keine Möglichkeit besteht, genug Platz für den Sprinter zu schaffen. Das muss nicht sein! Und damit Sie bei Ihrem nächsten Umzug nicht mit diesem Problem konfrontiert werden, können Sie ganz einfach ein Halteverbot bei der Gemeinde beantragen.
Halteverbot beantragen? Werden Sie sich jetzt sicher fragen. Wer in der Schule aufgepasst hat weiß, dass es sich dabei um das blaue Schild mit dem roten Symbol handelt, dass ab und an zu Festen und besonderen Anlässen an der Straße auftaucht und es den Autos verbietet, dort zu parken. Um ein solches Schild aufstellen zu dürfen – und das müssen Sie, denn es ist verboten, mit ‚selbstgebastelten‘ Mitteln Halteverbote herbeizuführen – müssen Sie in Kontakt mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde treten. Und das am besten nicht erst am Tag des Umzugs, sondern mindestens zwei Wochen vorab.
Sie erhalten dort ein Formular, in dem Sie alle wichtigen Daten eintragen können. Zum Beispiel, wann das Halteverbot notwendig ist und zu welchem Zweck. Wird dieser Antrag genehmigt, können Sie in der jeweiligen Stadt (Achtung: Natürlich muss dieser Antrag für die neue und die alte Wohnung gestellt werden!) die Halteverbotsschilder aufstellen. Dafür wird zwar eine Gebühr fällig, aber das Halteverbot erspart Ihnen jede Menge Ärger. Parkt in dieser Zeit widerrechtlich jemand im Halteverbot, können Sie denjenigen durch Ordnungsamt oder Polizei unter Vorlage Ihrer Genehmigung verwarnen oder sogar kostenpflichtig abschleppen lassen. Damit alle anderen Anwohner aber ausreichend Zeit haben, sich auf dieses Halteverbot vorzubereiten, sollten Sie die Schilder mit entsprechenden Hinweisen schon einige Tage vorab aufstellen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie auch allen alten und neuen Nachbarn persönlich Bescheid geben oder aber einen kleinen Zettel mit allen wichtigen Informationen – und einer kleinen Entschuldigung – einwerfen.
Ein Halteverbot für den Umzug zu erwirken macht in jedem Fall Sinn. Vor allem wer in engen Straßen wohnt oder in einem Gebiet, in dem die Parkplatzsituation ohnehin schwierig ist, kann sich so einen klaren Vorteil verschaffen. Ziehen Sie im Übrigen mit einem Unternehmen um, gehört es normalerweise zu deren Leistungsspektrum, das Halteverbot zu beantragen. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie vorab und rechtzeitig aber auf jeden Fall noch einmal nachfragen. Nicht, dass Sie am Tag des Umzugs dann das Nachsehen haben!
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