Wer auf der Suche nach einer Immobilie ist oder eine verkaufen möchte, kommt kaum drum herum, einen Makler zu beauftragen. Dieser kümmert sich darum, dass die Immobilie entweder den bestmöglichen Käufer findet, oder eben darum, dass der Kunde die Immobilie findet, die ihm am ehesten zusagt. Zwischen den Parteien kommt relativ schnell ein Vertrag zustande, zum Beispiel schon dann, wenn der Makler dem Kunden ein Exposé zuschickt mit Daten zu einem Haus, das er ihm gerne vorstellen würde.
Dabei gibt es verschiedene Maklerverträge, die sich alle etwas unterscheiden. Allein schon die Laufzeit ist unterschiedlich bemessen, aber auch ansonsten steckt der Teufel im Detail. Folgende Formen des Vertrags sind bei Maklern üblich:
- Der einfache Maklerauftrag
Eines der größten Merkmale an dieser Form des Vertrages ist es, dass er zeitlich unbegrenzt ist und bereits dann beginnt, wenn ein Makler damit beauftragt wird, eine Immobilie unter die Leute zu bringen. Dabei ist es nicht einmal nötig, dass der Vertrag schriftlich geschlossen wird. Außerdem ist dieser Vertrag nicht exklusiv, sodass der Verkäufer gerne auch andere Makler parallel beauftragen kann. Und das ist auch kein Problem, denn ein Anspruch auf Provision besteht auch nur dann, wenn der Makler erfolgreich ist. Inwiefern dies jedoch die richtige Handhabe ist – ein anderer Makler könnte ja erfolgreicher sein, wieso dann überhaupt richtig bemühen? – muss jeder für sich selbst wissen. - Der Makleralleinauftrag
Zeitlich gesehen läuft ein Makleralleinauftrag durchschnittlich drei Monate. Aber auch eine Erweiterung auf sechs bis zwölf Monate ist möglich. Die großen Unterschiede zum einfachen Maklervertrag bestehen darin, dass beim Makleralleinauftrag ein individueller Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen werden muss, da Vordrucke laut Gesetz untersagt sind. Außerdem müssen alle Interessenten des Objekts an den Makler weitergeleitet werden. Dieser erhält auch eine Provision, falls er nicht derjenige ist, der dafür sorgt, dass ein Verkauf zustande kommt. - Der qualifizierte Alleinauftrag
Die Laufzeit dieser Vertragsform sieht im Grunde aus wie die des Makleralleinauftrags. Bei dieser Variante kann sich der Verkäufer sicher sein, dass der Makler alles daransetzen wird, die Immobilie zu verkaufen. Denn aus diesem Vertrag kommt er nur schwer wieder heraus. Durch die vertraglichen Vorgaben hat der Makler darüber hinaus keine großartige Chance, die Abmachung wieder zu lösen oder gar auf die lange Bank zu schieben.
Ganz egal, für welche Vertragsform Sie sich entscheiden: Achten Sie darauf, einen guten Makler zu wählen, der wirklich Ihre Interessen umsetzt. Nur dann werden Sie am Ende auch mit dem Ergebnis zufrieden sein.
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