Wohnungsbesichtigung: Diese Unterlagen sollten Sie unbedingt mitbringen

Auf der Suche nach einem neuen Zuhause stehen Sie meist nicht nur vor der Herausforderung, den eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, sondern auch, der Konkurrenz am Wohnungsmarkt standzuhalten. Besonders in beliebten Großstädten wie Hamburg oder München stehen die Interessenten bei Wohnungsbesichtigungen oft Schlange. Massenbesichtigung ist hier kein Fremdwort. Welche Unterlagen Sie grundsätzlich für eine erfolgreiche Wohnungssuche benötigen und wieso Sie sie bestenfalls schon bei der Besichtigung mitführen sollten, verraten wir Ihnen hier.

 

Zwischen Wohnungsbesichtigung und Bewerbungsgespräch liegt kaum ein Unterschied: In beiden Situationen möchten Sie Ihren Gegenüber überzeugen, Sie anstelle eines Mitbewerbers zu wählen. Ihr Gegenüber hingegen hat Interesse an einer möglichst langfristigen Zusammenarbeit ohne Konflikte oder Vertrauensmissbrauch. Allerdings legen Sie bei einer Wohnungsbesichtigung bzw. im anschließenden Gespräch nicht Ihr Bewerbungsschreiben, sondern eine Mieterselbstauskunft vor. Und anstelle eine Gehaltsverhandlung sind Sie aufgefordert, einen Nachweis über Ihren Verdienst zu erbringen.

 

Mieterselbstauskunft

Inzwischen verlangen viele Mieter bei ernsthaftem Interesse eine ausgefüllte Selbstauskunft. Diese wird Ihnen entweder zur Verfügung gestellt oder Sie können eine der zahlreichen kostenlosen Vorlagen aus dem Internet nutzen. Neben Angaben zu Ihrer Person wie Name, Alter oder derzeitige Anschrift werden auch Angaben zu Ihrer finanziellen oder privaten Situation erfragt. So wird in vielen Selbstauskünften nach dem Familienstand, Kindern oder Haustieren gefragt. Häufig enthalten ist auch die Frage, ob Sie Raucher sind. Sind die Fragen allerdings zu privat, ist es Ihnen per Gesetz erlaubt, die Wahrheit zu verschweigen bzw. zu lügen. Hierzu zählen z.B. Angaben zu Religion oder Familienplanung.

 

Generell gilt jedoch: Ehrlich währt am längsten. Sind Sie beispielsweise starker Raucher, geben dies jedoch in Ihrer Selbstauskunft nicht an, kann es im Nachhinein zu Konflikten mit dem Vermieter kommen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Rauchen auf dem Balkon nicht gestattet ist – von der Wohnung ganz zu schweigen.

 

Vorvermieterbescheinigung

Ebenfalls optional ist eine Vorvermieterbescheinigung bzw. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. In dieser gibt ihr bisheriger Vermieter an, dass Sie Ihre Miete vollständig und regelmäßig bezahlt haben und dass es zu keinen Problemen während der Mietzeit gekommen ist. Der Vorvermieter dient damit als Referenz und verschafft ihrem künftigen Vermieter einen besseren Eindruck.

 

Die Mieterselbstauskunft und Vorvermieterbescheinigung sind optional, werden von vielen Vermietern jedoch inzwischen verlangt. Gerade bei stark gefragten Mietobjekten sollten Sie diese beiden Auskünfte Ihren Unterlagen in jedem Fall beifügen, auch wenn Sie nicht erforderlich sind.

 

Personalausweis und Meldebescheinigung

Unabdingbar für den Erfolg bei der Wohnungssuche sind ein gültiger Personalausweis und häufig auch eine Meldebescheinigung.

 

Schufa-Auskunft

Eine aktuelle Schufa-Auskunft wird fast immer verlangt. Sie können diese online direkt bei der Schufa Holding AG beantragen und erhalten sie nach wenigen Tagen zugesendet. Bei der Schufa-Auskunft handelt es sich um einen offiziellen Bonitäts-Nachweis. Denn auch wenn Sie Ihre Gehaltsnachweise beilegen, kann der Vermieter dadurch nicht auf Ihre Zahlungsmoral schließen. Bei der Wohnungsbesichtigung sollte der Schufa-Nachweis nicht älter als zwei bis drei Monate sein.

 

Einkommensnachweis

In der Regel werden Einkommensnachweise der letzten drei Monate verlangt. Damit zeigen Sie Ihrem Vermieter, dass Sie finanziell in der Lage sind, die Wohnung zu bezahlen. Die Nettokaltmiete sollte in der Regel nicht mehr als ein Drittel der monatlichen Einkünfte betragen, gerade in teuren Großstädten wie Hamburg oder München ist es jedoch meist die Hälfte. Sie sollten in jedem Fall ehrlich zu sich selbst sein und den Mietvertrag nur unterschrieben, wenn Sie langfristig in der Lage sein werden, die Miete zu bezahlen. Mit N26 können Sie Ihre Budgetplanung direkt auf Ihrem Smartphone machen. Dort haben Sie  aktuell die Möglichkeit sich ein kostenloses Girokonto mit Mastercard einzurichten.

 

Vermieter verlangen häufig auch eine Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages. Daten, die für das Mietverhältnis nicht relevant sind und weiterhin auch vertrauliche interne Informationen dürfen zuvor jedoch geschwärzt werden. Für den Vermieter wichtig sind auch nur Gehalt, Beschäftigungsbeginn und -Dauer sowie die Art des Anstellungsverhältnisses (befristet oder unbefristet).

 

Bürgschaft

Studierende, die in eine eigene Wohnung ziehen, können in der Regel kein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen nachweisen. In diesem Fall sollten Sie Ihren Unterlagen eine aktuelle Bürgschaft mit entsprechenden Einkommensnachweisen und Ausweiskopien der Eltern beilegen.

 

Was mit Ihren Daten passiert

Auch Vermieter müssen sich an die aktuelle EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) halten. Somit sind Sie nur befugt, Daten einzuholen, die für die Vermietung direkt relevant sind. Sofern Sie für die Wohnung keine Zusage erhalten, ist der Vermieter also verpflichtet, Ihre Daten unwiderruflich zu löschen. Der zeitliche Rahmen hierfür beträgt jedoch drei Monate, d.h. die Löschung muss nicht unmittelbar nach der Absage erfolgen.

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