Provision für Käufer
Provisionspflichtig, Das neu geregelte Gesetz zur Maklerprovision aus 2020 sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie einheitlich die Courtage hälftig teilen. Mit dieser Regelung sind beide Parteien somit gleichermaßen an den Kosten für die Provision beteiligt.
Auf die jeweilige Provision ist MwSt. in Höhe des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Steuersatzes zu zahlen.