Grundstücksfläche: Ca. 975 m², voll erschlossen, Hanglage, GRZ: 0,3, GFZ: 0,6, Satteldach, offene Bauweise. Bebaut mit einer kleinen Hütte. Gebäude müssen 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Ein Bebauungsplan ist vorhanden. Bauweise:
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U + E + D. Geeignet für Einfamilienhausbebauung.
Passende Immobilien in der Umgebung von Dachsbach:
Das hier angebotene Grundstück befindet sich in der Marktgemeinde Weisendorf unweit des Schloßgartens. Das Grundstück weißt gemäß Grundbuch eine Gesamtfläche von 920m² auf. Der Abriss des Bestandsgebäudes ist erfolgt. Eintragungen wie
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Dienstbarkeiten o.ä. in Abt. II des Grundbuchs sind nicht vorhanden. Das Grundstück ist groß genug für eine Bebauung von einem großen Einfamilenhaus, drei Reihenhäusern, einem Doppelhaus oder einem Mehrfamilenhaus. Da das Grundstück unbebaut ist, könnte direkt mit der Planung sowie dem Bau nach §34 BauGB angefangen werden. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei. Sie möchten noch mehr erfahren? Dann melden Sie sich bei uns unter 0911/ 24 77 526 oder unter info@spardawohnbau.de.
Exklusives Baugrundstück mit naturschönem Ambiente in Wilhelmsdorf Das angebotene Baugrundstück in Wilhelmsdorf bietet Ihnen die einzigartige Möglichkeit, Ihr Traumhaus inmitten einer malerischen Gemeinde zu verwirklichen. Die Gemeinde erstreckt
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sich entlang der idyllischen Albach und der Mittleren Aurach, umgeben von einer reizvollen Landschaft. Der Hauptort Wilhelmsdorf liegt eingebettet in die Talmulde der Albach und begeistert mit seiner charmanten Lage an den Hängen und am Eingang des Aurachtals. Die Umgebung präsentiert sich abwechslungsreich mit offenem Gelände sowie einigen Teichen entlang der Wasserläufe. Die Lage des Grundstücks bietet Ihnen eine optimale Verbindung zwischen naturnahem Wohnen und der Nähe zu wichtigen Städten. Die Kreisstadt Neustadt an der Aisch ist weniger als 10 km entfernt, während die Großstädte Erlangen und Fürth in etwa 20 km Luftlinie zu erreichen sind. Diese attraktive geografische Lage ermöglicht Ihnen einerseits ein ruhiges Leben in ländlicher Idyl
Das Baugrundstück mit der FlNr. 168/3 ist rechteckig geschnitten und hat eine Größe von 671 m². Das Grundstück ist voll erschlossen. Nach Auskunft der Gemeinde besteht für diesen Bereich kein Bebauungsplan. Eine Bebauung richtet sich demnach
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nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Grenzabstandsverpflichtung: siehe hierzu Urkunde Bestellung von Dienstbarkeiten aus dem Jahr 1966 Die Bebauung des Grundstückes wird beschränkt durch eine Baubeschränkung (Grenzabstandsverpflichtung) zugunsten des südlich angrenzenden Grundstückes mit der FlNr. 168/25 und zugunsten des Freistaates Bayern. Die Baubeschränkung ist im Grundbuch eingetragen und muss von dem neuen Eigentümer übernommen werden. Im Gegenzug wurde dem jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 168/3 das Recht eingeräumt, an das Gebäude, zu dessen Gunsten die Abstandsflächendienstbarkeit bestellt wurde, anzubauen. Auch für dieses Recht wurde eine Grunddienstbarkeit bestellt. Bitte stimm