Das zum Verkauf stehende Baugrundstück von 2.470 qm liegt am südöstlichen Stadtrand von Ellrich und liegt zwischen einem gepflegten Mehrfamilienhaus und einer ebenso gepflegten Einfamilienhausanlage. Alle Versorgungsleitungen liegen in der Strasse
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an. Das angebotene Grundstück befindet sich laut Flächennutzungsplan in einem Gebiet nach §1 Absatz 1 Nr.1 BauNVO (Wohnbaufläche). Im Süden grenzt oben genanntes Grundstück an den Bebauungsplan Nr.12 "Unter dem Hospitale", im Osten an den Bebauungsplan Nr.10 Hospitalstraße / Nordhäuser Weg. Die Bebaubarkeit wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordhausen festgestellt. Die Stadt Ellrich wird in Form einer Stellungnahme nach §36 BauGB und §68 Abs.1 ThürBO am Verfahren beteiligt. Für eine Bauvoranfrage ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordhausen zuständig.
Das zum Verkauf stehende Baugrundstück von 2.470 qm liegt am südöstlichen Stadtrand von Ellrich und liegt zwischen einem gepflegten Mehrfamilienhaus und einer ebenso gepflegten Einfamilienhausanlage. Alle Versorgungsleitungen liegen in der Strasse
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an.
Das angebotene Grundstück befindet sich laut Flächennutzungsplan in einem Gebiet nach §1 Absatz 1 Nr.1 BauNVO (Wohnbaufläche). Im Süden grenzt oben genanntes Grundstück an den Bebauungsplan Nr.12 "Unter dem Hospitale", im Osten an den Bebauungsplan Nr.10 Hospitalstraße / Nordhäuser Weg. Die Bebaubarkeit wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordhausen festgestellt. Die Stadt Ellrich wird in Form einer Stellungnahme nach §36 BauGB und §68 Abs.1 ThürBO am Verfahren beteiligt.
Für eine Bauvoranfrage ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordhausen zuständig.
Zum Verkauf steht erschlosseses Bauland , die Anschlüsse liegen an, 28.000m2, auf dem Gelände einer ehemaligen (abgerissenen) Kurklinik. Gebaut werden sollte eine Ferienhotel, Baupläne und Anträge vorhanden
FÜR EINE SCHNELLE BEARBEITUNG IHRER ANFRAGE, GEBEN SIE BITTE EINE RÜCKRUFNUMMER AN. ANFRAGEN OHNE TELEFONNUMMER KÖNNEN NUR SEHR ZEITVERZÖGERT BEARBEITET WERDEN. VIELEN DANK! Grundstück, durch Kleingartenverein genutzt, Bauten auf dem Grundstück
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sind Scheinbestandteile und gehören nicht zum Grundstück