Das Anwesen ist bebaut mit einem kleinen Abrisshaus. Dieses wurde ca. 1930 als Siedlungshaus weitgehend in Eigenleistung in Holzbauweise erstellt.
Das Grundstück befindet sich inmitten eines reinen Wohngebiets mit viel Freiraum zu den anrainenden
...
Nachbarn. Die Bebaubarkeit richtet sich nach §34 Baugesetzbuch, muss sich also in die umliegende Bebauung einfügen. Diese ist geprägt durch 1,5-geschossige Bauweise.
Empfehlen würden sich ein Ein- bis Zweifamilienhaus, eventuell auch zwei Doppelhaushälften.
Lassen Sie Ihren Wohnwünschen freien Lauf und vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Weitere Angebote unter www.GARANT-IMMO.de
Provision: 4,76 % (inkl. MwSt.) inkl. MwSt. Die Maklercourtage für den Käufer beträgt 4 % aus dem Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen MwSt., somit gesamt 4,76 %.
Neu bauen (oder ggf. sanieren): Das Grundstück ist aktuell noch mit einem 1-Familinehaus und Nebengebäuden (Garage, Schopf) bebaut. Das Haus ist unbewohnt. Es liegen keine Bauakten vor woraus Baujahr, Wohnfläche etc. ersichtlich sind. Eine
...
komplette Kernsanierung ist eventuell möglich. Es wird in diesem Angebot davon ausgegangen, dass das Objekt abgerissen und neu bebaut wird. Einige Bilder von der Innenansicht sind im Exposé
Lagebeschreibung: Das Objekt befindet sich in Ortslage
Bebauungsplan: Es gibt einen gültigen Bebauungsplan. Mit dem Exposé werden entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Provision: Die Käuferprovision beträgt 3,57 % aus dem beurkundeten Kaufpreis