Das Grundstück liegt in einem anspruchsvollen Wohngebiet. Ein Bebauungsplan liegt vor. (gem. § 9 Abs.1 + 2 BbauG u. BauNVO) Folgende Vorgaben werden genannt; Garagen (§ 9 Abs.1 Nr. 4 bzw. Nr. 22 BbauG): Garagen sind nur in den überbaubaren
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Grundstücksflächen zulässig. Stellplätze: Es sind pro Wohnung 1,5 Stellplätze, jedoch pro Gebäude mind. 2 Stellplätze erforderlich. Traufhöhe und Firsthöhe (§ 73 Abs. 1 Nr. 7 + 8 LBO): Bei 2-geschossiger Bebauung max. 6 m, bei eingeschossiger Bebauung max. 3,60 m gemessen von der festgelegten Erdgeschoßfußbodenhöhe am Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante der Dachsparren. Die Traufhöhe darf auf max. 1/3 der Hauslänge überschritten werden. Dachform (§ 73 Abs. 1 Nr. 1 LBO): Bei den Hauptgebäuden geneigte (20-40 Grad) Dächer. Bei einer Dachneigung größer als 30° sind Dachaufbauten mit einer max. Höhe von 1,30 m über der Dachhaut zulässig. Bei den Garagen, soweit sie nicht unter dem Dach des Hauptgebäudes liegen, Flachdach. Antennen sind nicht zul
Passende Immobilien in der Umgebung von Mutlangen:
Das Grundstück (2435 m2 groß) besteht aus zwei Flurstücken 3236/ 3237 und bietet die Möglichkeit zwei Wochenendhäuser mit einer Grundfläche von jeweils 35 m2 Verfahrensfrei zu errichten(mit Baugenehmigung sind Abweichungen möglich).
Mit
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Hang/-Erdgeschoss und einem eventuellen Dachstuhl könnte so eine bewohnbare Fläche von 70 m² pro Haus realisiert werden. Zusätzlich sind auch Gartenhäuser zulässig. Strom und Wasser vorhanden.
Das Grundstück ist zurzeit unbebaut, da ein altes Haus bereits abgerissen wurde. Ein weiteres Haus steht noch und könnte entweder saniert oder durch einen Neubau ersetzt werden. In der Nachbarschaft stehen zum Beispiel Kanadische Blockhäuser.
Erste Wohnsitzanmeldung ist nicht möglich.
Achtung die Wochenendhäuser müssen noch gebaut werden.
Ein Netzwerk von guten, bezahlbaren Handwerkern ist vorhanden. Ein schlüsselfertiges Hausbau kann ebenfalls realisiert werden.
Preis ist verhandelbar, offen für Angebote.
Das Grundstück (2435 m2 groß) besteht aus zwei Flurstücken 3236/ 3237 und bietet die Möglichkeit zwei Wochenendhäuser mit einer Grundfläche von jeweils 35 m2 Verfahrensfrei zu errichten(mit Baugenehmigung sind Abweichungen möglich). Mit
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Hang/-Erdgeschoss und einem eventuellen Dachstuhl könnte so eine bewohnbare Fläche von 70 m² pro Haus realisiert werden. Zusätzlich sind auch Gartenhäuser zulässig. Strom und Wasser vorhanden. Das Grundstück ist zurzeit unbebaut, da ein altes Haus bereits abgerissen wurde. Ein weiteres Haus steht noch und könnte entweder saniert oder durch einen Neubau ersetzt werden. In der Nachbarschaft stehen zum Beispiel Kanadische Blockhäuser. Erste Wohnsitzanmeldung ist nicht möglich. Achtung die Wochenendhäuser müssen noch gebaut werden. Ein Netzwerk von guten, bezahlbaren Handwerkern ist vorhanden. Ein schlüsselfertiges Hausbau kann ebenfalls realisiert werden. Preis ist verhandelbar, offen für Angebote.