Objektbeschreibung: Wir bieten Ihnen insgesamt zwei ruhig gelegene Baugrundstücke mit je ca. 458 m² Fläche. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB, der umliegenden Nachbarbebauung. Ein Bebauungsvorschlag ist bereits mittels offizieller
...
Bauvoranfrage bestätigt. Individuelle Planungswünschen können noch berücksichtigt werden. Es herrscht kein Bauzwang. Denkbar ist die Bebauung mit je einem Einfamilienwohnhaus. Ferner ist auch die Bebauung mit einem Doppelhaus realistisch. Gerne begleiten wir Sie bei der planerischen Realisierung ihres Vorhabens, u. a. durch architektonische Zeichnungsvorschläge. Sprechen Sie uns bei Bedarf hierzu gerne an. Wir präsentieren Ihnen die Projektplanungsunterlagen im Rahmen einer Besprechung. Einen fachqualifizierten Kontakt zu einem renommierten Architekten aus der Region stellen wir Ihnen bei Bedarf jederzeit gerne bei Bedarf beratend/ planerisch zur Seite!
Lage: Mettenheim liegt in der östlichen Hälfte des Landkreises Mühldorf am Inn, der si
Wir bieten Ihnen hier ein sonniges, ebenes Wohnbaugrundst ck in herrlicher Lage in einem Neubaugebiet im begehrten M hldorfer Norden. Bahnhof, Autobahn, Einkaufsm glichkeiten sind sehr gut erreichbar. Das Grundst ck ist voll erschlossen und im Rahmen
...
des Bebauungsplanes kurzfristig mit einem Einfamilienhaus oder zwei Doppelhaush lften bebaubar. Ein Bauzwang besteht jedoch nicht.
In einer ruhigen Wohnstraße in Mühldorf-Nord befindet sich ein wunderschönes Baugrundstück als Baulücke OHNE BAUZWANG in einer gewachsenen Sieglung mit einer Größe von ca. 500 m², welches das Potenzial für eine wunderschöne Bebauung in sich
...
trägt. Bisher wird es lediglich als Gartenland genutzt, obwohl es so viel mehr sein könnte.
Für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor. Das heißt, die Bebauung ist nach § 34 BauBG mit der Stadt Mühldorf und der unteren Bauaufsichtsbehörde abzustimmen. Die Bebauung des Grundstückes ist dort zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Straßenerschließung ist bereits erfolgt. Laut Auskunft des Bauamtes muss bei der Bebauung noch der Kanalanschluss auf dem Grundstück mit einem Kontrollschacht erstellt werden.
Die Kosten für den Kanalanschluss