Dieses Grundstück ist aktuell mit einem abrissreifem Einfamilienhaus sowie kleinem Nebengebäude bebaut.
Das Gebäude ist aus den 50ern, hat keine Heizung und ist leider nicht mehr bewohnbar.
Aufgrund der leichten Hanglage besteht hier ein
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schöner Blick nach Süd-Ost bis in die Berge.
Lt. Landratsamt und Bauamt Rott a. Inn liegt dieses Grundstück im sog. Innenbereich.
Eine mögliche Bebauung richtet sich hier nach § 34 BauGB. In der Nachbarschaft befinden sich hauptsächlich klassische Einfamilienhäuser.
Das Baugrundstück ist voll erschlossen.
Informationen zu Anschlussbeiträgen nach KAG und gemeindlicher Satzung erteilt das zuständige Bauamt der Gemeinde Rott a. Inn.
Lage: In ruhiger Randlage von Rott am Inn, nur ca. 300 m vom Bahnhof entfernt. Die Gemeinde Rott am Inn liegt zwischen Wasserburg und Rosenheim oberhalb des sog. "Rosenheimer Beckens". Rott hat ca. 4100 Einwohner und verfügt über eine gute
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Infrastruktur, alle Einkaufsmöglichkeiten, Bücherei, Banken sowie Kindergarten und Grund- und Mittelschule. Außerdem sorgen ein reichhaltiges Freizeitangebot und vielfältige Gastronomie für Abwechslung. Mehrere Ärzte, Apotheken, Massagepraxen und Physiotherapeuten garantieren für Gesundheit und Wohlbefinden. Rott ist vor allem durch seine Kirche (Rokoko), die Teil eines ehemaligen Benediktinerklosters ist, bekannt.
Objekt: Dieses Grundstück ist aktuell mit einem abrissreifem Einfamilienhaus sowie kleinem Nebengebäude bebaut. Das Gebäude ist aus den 50ern, hat keine Heizung und ist leider nicht mehr bewohnbar. Aufgrund der leichten Hanglage besteht hier ein schöner Blick nach Süd-Ost bis in die Berge. Lt. Landratsamt und Bauamt Rott a. In
Objektbeschreibung: Wie bieten Ihnen zwei Teilstücke für eine einzigartige Gelegenheit. Es eignet sich für diejenigen, die ein idyllisches Leben im ländlichen Alpenvorland suchen – ein charmantes Fleckchen Erde mit atemberaubendem Bergpanorama.
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Zum Verkauf stehen zwei Teilstücke von jeweils etwa 400 m² eines ansprechendes Baugrundstück was insgesamt etwa 800 m² groß ist. Es eignet sich zum Bau von zwei Doppelhaushälften. Nach dem Verkauf kann das Grundstück vermessen und geteilt werden. Die Lage ist sonnig und bietet einen unmittelbaren Zugang zu den majestätischen Bergen sowie einer herrlichen Fernsicht. Ein gültiger Bauvorbescheid des Landratsamtes Rosenheim datiert vom 29.11.2022 liegt vor, der die Errichtung von zwei Doppelhaushälften gemäß Paragraph 34 BauGB ermöglicht. Das Grundstück ist noch nicht erschlossen, die Erschließungskosten belaufen sich lediglich auf 1/5 pro Doppelhaushälfte.
Lagebeschreibung: Das Baugrundstück genießt eine privilegierte Lage in Richtung
Passende Immobilien in der Umgebung von Rott a. Inn:
In dem beschaulichen Örtchen Griesstätt liegt dieses idyllische Baugrundstück, umgeben von einer malerischen Landschaft und einer ruhigen Atmosphäre, die Ruhe und Erholung verspricht.
Mit einer großzügigen Größe von etwa 682 Quadratmetern
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bietet dieses Grundstück ausreichend Platz für die Verwirklichung Ihrer Wohnträume.
Die Lage ist ideal: Eingebettet in ein gewachsenes Wohngebiet, genießen Sie hier die Vorzüge einer ruhigen Nachbarschaft und zugleich die Annehmlichkeiten einer zentralen Lage.
Die Nähe zu lokalen Geschäften, Schulen und Freizeiteinrichtungen macht dieses Grundstück besonders attraktiv für Familien und Berufstätige gleichermaßen.
Umgeben von gepflegten Gärten und grünen Wiesen strahlt dieses Grundstück eine natürliche Schönheit aus, die zum Verweilen und Entspannen einlädt. Die umliegende Natur bietet zudem zahlreiche Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten und Spaziergänge in der freien Natur.
Das Grundstück ist optimal geschnitten und
Das zum Verkauf stehende Grundstück mit ca. 1.389 m² Grund ist derzeit noch mit einem alten Bauernsacherl bebaut. Es existiert kein Bebauungsplan für das Grundstück, eine mögliche Neubebauung richtet sich nach der Umgebungsbebauung (sog. § 34
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BauGB).Die Nachbarbebauung ist überwiegend ländlich geprägt. Somit wäre eine mögliche Neubebauung mit einem großzügigen Landhaus, Einfamilienhaus oder einem Doppelhaus durchaus vorstellbar.Die genaue Bebauung müsste direkt mit dem Bauamt der Gemeinde Tuntenhausen abgeklärt werden.Das Grundstück ist voll erschlossen.Art, Umfang und Kosten restlicher bzw. zukünftiger Erschließungsmaßnahmen, Herstellungsbeitäge sowie Anschlusskosten sind vom Käufer direkt mit der Gemeinde Tuntenhausen abzuklären und vom Käufer zu bezahlen.Die Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen des Verkäufers. Eine Haftung für deren Richtigkeit können wir nicht übernehmen.