Ladenfläche oder Büroräume bestens geeignet für Textil, Versicherungen, Büro / ähnliches
- Lage direkt im Erdgeschoss
- Bestlage in Bad Birnbach Kurgebiet an der Therme
- gut geschnittener und ansprechender Grundriss
- für viele Branchen
Lage: Das Objekt liegt direkt am Stadtplatz in Bad Griesbach. Sie mieten sich in erster Reihe ein. Zugang zum Objekt vom Stadtplatz aus und von der Rückseite des Gebäudes möglich.
Objekt: Ehemalige Bankräume ab sofort zu vermieten! -
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Baujahr Gebäude: unbekannt - Baujahr Heizung: 1986 - Öl-Zentralheizung - Einheit EG ca. 269,44 m² Nutzfläche - Aufteilung Einheit EG: Ehem. Schalterraum, 3 separate Büroräume, Sozialraum, jew. separate Damen- und Herrentoiletten, Abstellraum - Bodenbeläge: Fliesen/Teppich - Holz-Iso-Fenster - Kaltmiete mtl: 2.559,68 € - zzgl. Nebenkosten mtl.: 538,88 € - Warmmiete mtl.: 3.098,56 € - Kautionshöhe: 7.679,04 € (3 Monatskaltmieten) - inkl. 2 Tiefgaragenstellplätze - zzgl. Miete pro Tiefgaragenstellplatz mtl.: 50 € - Keine Energieausweispflicht aufgrund Denkmalschutz - Gebäude steht unter Esembleschutz
Preisinformation: Nettokaltmiete: 2.559,68 EUR
Stichworte: Gesamtfläche: 269,44 m²
Hinweis: PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung von Immobilienbüro Reinl, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Immobilien Reinl zu einem wirksamen Hauptvertrag mit
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der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss - eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die Firma Immobilien Reinl zu zahlen. - eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an Immobilien Reinl gegen Rechnung zu zahlen. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Immobilien Reinl nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufb