Objektbeschreibung: Grundstück mit ca. 4500 qm zu vermieten Untergrund derzeit Schotter, befestige Wege, geteert Es könnte mit dem Grundstück nebenan mit ca. 2000 qm zusammen angemietet werden. Besichtigung nach Absprache möglich. Preis nach
Objektbeschreibung: Grundstück mit ca. 2000 qm zu vermieten Untergrund derzeit Schotter, Hummus, befestige Wege Es könnte mit dem Grundstück nebenan mit ca. 4500 qm zusammen angemietet werden. Besichtigung nach Absprache möglich. Preis nach
Lage: Großbreitenbach liegt im Thüringer Schiefergebirge knapp 50 Kilometer südlich von Erfurt und etwa 15 Kilometer südöstlich von Ilmenau zwischen dem Langen Berg im Norden, dem Tal der Schwarza im Südosten und dem Rennsteig im Südwesten.
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Die Kernstadt selbst liegt in rund 600 Metern Höhe auf einer Hochfläche oberhalb des Schwarzatals. Die Landgemeinde Großbreitenbach bietet eine gute Infrastruktur und eine optimale, geographische Lage im Thüringer Wald.
Ausstattung: Wir vereinbaren gerne jederzeit einen kurzfristigen Termin !
Sonstiges: Energiepass: Energieausweis ist nicht erforderlich Provisionshinweis: Das Angebot enthält keine Provisionsvereinbarung für den zukünftigen Mieter. sonstige Hinweise: HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. All unsere Immobilien
Beschreibung: Es handelt sich hierbei um ein neu zu vermietendes unerschlossenes Grundstück, welches eine Gesamtfläche von 1.491 qm bereithält. + Zufahrt von der Straße her teilweise geschottert, ansonsten unbefestigt + Umgrenzung in Form von
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Hecken / Zäunen und Tor Die Nutzung als Lagerplatz, für Landwirtschaft, Forst, Holzhandel, Lagerfläche, Stellplätze, Abstellmöglichkeit für Wohnmobile / Wohnwagen, Baumaschinen, Container, oder für den Automobilverkauf etc. ist vorstellbar. Für die tatsächliche Nutzung könnte eine Erlaubnis der Behörden erforderlich sein, für deren Notwendigkeit und Erteilung der Vermieter keine Zusicherung abgeben kann. Auch für eventuelle gesetzliche oder behördliche, öffentlich- rechtliche oder privatrechtliche Nutzungseinschränkungen kann der Vermieter keinerlei bindende Erklärungen abgeben. Wenn Sie einen festen Boden oder eine Halle errichten wollen, müssten Sie sich selber um Genehmigungen kümmern und die Kosten selbst tragen. Einzäunen dürfen Sie sich das