Ausfallbürgschaft

Definition: Eine Ausfallbürgschaft ist eine Art von Bürgschaft. Diese wird oftmals als Kreditsicherheit genommen.

Erklärung

 

Nimmt man einen Kredit bei einer Bank auf, so kann diese eine Sicherheitsleistung verlangen. Das ist in vielen Fällen ein Ausfallbürge. Dieser wird dann zur Kasse gebeten, wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Schulden abzubezahlen.

 

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten von Ausfallbürgschaft. Zum einen die herkömmliche und zum anderen die modifizierte Ausfallbürgschaft. Bei ersterer muss der Bürge erst nach einer erfolglosen Zwangsvollstreckung zahlen. Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft hingegen wird bei Vertragsabschluss ein Ausfallgrund angegeben. Beispielsweise wenn die Kreditsumme drei Monate fällig ist oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

 

Bevorzugt wird die modifizierte Ausfallbürgschaft verwendet, weil bei dieser für die Gläubiger nochmal ein minimierteres Risiko geschaffen werden kann.

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Die Ausfallbürgschaft ist nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert, wird vom Bundesgerichtshof und den Kreditinstituten aber dennoch als Form der Bürgschaft anerkannt. Kann der Gläubiger jedoch nicht nachweisen, dass er sorgfältige Schritte gegen den eigentlichen Kreditnehmer eingeleitet hat, nachdem dieser nicht zahlen konnte, so kann der Ausfallbürge seine Zahlung verweigern oder sogar ganz aus der Haftung ausscheiden.


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