Der Internet- und Telefonanschluss kann normalerweise bei einem Umzug mitgenommen werden: Der alte Vertrag läuft dann einfach an der neuen Adresse weiter. Doch wie sorgen Sie für eine reibungslose Umstellung? Und wann ist eine Kündigung möglich? Die Tarifexperten von Verivox beantworten die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Umzug Ihres Internetanschlusses.
1. Welche Fristen muss ich beim Ummelden beachten?
Am besten nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrem Anbieter auf. Er sollte etwa sechs bis drei Wochen im Voraus über den Termin des Umzugs informiert werden. Wer knapp dran ist und schon in wenigen Tagen umzieht (oder sogar schon umgezogen ist), meldet sich am besten direkt telefonisch beim Anbieter.
2. Welche Informationen benötigt der Internetanbieter?
Teilen Sie Ihrem Anbieter neben dem Umzugstermin am besten auch gleich die neue Anschrift mit. Auf den Anbieter-Webseiten im Internet lässt sich dies unkompliziert über ein Formular regeln. DSL-Kunden sollten zudem die TAE-Nummer oder die ID der Telefondose am neuen Standort (oder die Kontaktdaten des Vormieters) sowie die Typennummer ihres Routers bereithalten.
Die Internetanbieter erbitten gewöhnlich einen Nachweis über den Umzug und die neue Anschrift, um zu prüfen, ob das bisher genutzte Produkt auch vor Ort verfügbar ist. Reichen Sie dann einfach eine Kopie des neuen Mietvertrags oder Ihre Meldebescheinigung ein.
3. Fallen Gebühren für den Internetumzug an?
Gewöhnlich erhebt der Anbieter eine Gebühr für den Umzug des Anschlusses – ähnlich wie bei der Neuschaltung eines Anschlusses. Unitymedia oder Vodafone berechnen zum Beispiel einmalig 39,99 Euro, die Telekom verlangt 69,95 Euro. Die Anbieter bieten meist einen technischen Service zur Unterstützung der Installation und Einrichtung von Internet und Telefon an. Dafür müssen Verbraucher allerdings mit weiteren Kosten rechnen: 99,95 Euro werden etwa bei der Telekom für diesen Service fällig.
4. Lässt sich die Telefonnummer weiternutzen?
Wer innerhalb einer Stadt umzieht und seine Vorwahl nicht ändert, kann die gewohnte Rufnummer auch nach dem Umzug nutzen.
5. Verlängert sich die Vertragslaufzeit durch den Umzug?
Ein Umzug bedeutet nicht, dass sich die Vertragslaufzeit verlängert: Der Internettarif endet zum ursprünglich vereinbarten Datum. Ihr Anbieter bietet Ihnen beim Umzug möglicherweise ein neues DSL-Paket an: Dann gilt allerdings eine neue Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Beachten Sie auch: Bei einer Verlängerung beim selben Anbieter entgehen Ihnen die Wechsler-Vorteile bei einem neuen Anbieter.
6. Kann ich beim Umzug meinen Anbieter wechseln?
Ein Umzug ist nicht prinzipiell ein Kündigungsgrund. Allerdings muss der Internetanbieter auch am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen.
Dies ist zum Beispiel nicht der Fall bei einem regional verfügbaren Kabelanbieter: Erfolgt der Umzug in ein anderes Bundesland, kann der Provider dort sein Internet möglicherweise nicht anbieten. Aber auch wenn die Geschwindigkeit der Internetverbindung in der neuen Immobilie deutlich langsamer ist als vertraglich vereinbart, darf der Kunde vorzeitig kündigen. Die Kündigung gilt mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende.
7. Beim Zusammenziehen: Lässt sich einer der Verträge auflösen?
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich beim Umzug ein Vertrag kündigen: Im neuen Haushalt muss es bereits einen Telefon- und Internetanschluss desselben Anbieters geben. Der Umzug sollte außerdem im Rahmen einer Lebensgemeinschaft, also mit einem Partner oder einer Partnerin, stattfinden. Sprechen Sie Ihren Anbieter am besten direkt auf Ihre Möglichkeiten an. Auch hier gilt die Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende.
8. Verbrauchertipp: Umzug zum Ausmisten der Verträge nutzen
Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, den alten DSL- oder Kabelvertrag auf den Prüfstand zu stellen. Wenn Sie Ihren Tarif schon seit einigen Jahren nutzen, gibt es heute sehr wahrscheinlich neue Angebote mit mehr Leistung – für weniger Geld. Prüfen Sie die verbleibende Laufzeit Ihres Vertrags und vergleichen Sie Angebote. Ein Wechsel sichert Ihnen bis zu 500 Euro Ersparnis – Geld, das Sie einfach direkt in Ihre Wohnung stecken können.
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