Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Register, in dem alle Informationen über ein Grundstück, wie Rechts- und Besitzverhältnisse dokumentiert sind. Jedes Grundstück verfügt über ein Grundbuchblatt, indem Eigentümer, Lasten und Grundpfandrechte dokumentiert werden. 

Das Grundbuch- Die drei Abteilungen


In der ersten Abteilung sind die aktuellen Eigentumsverhältnisse dokumentiert. Eigentümer, Erbbauberechtigte, sowie das Datum seit wann diese Verhältnisse bestehen, werden darin dokumentiert. Grundlage der Eintragung sind Auflassung, Erbfolge oder Zuschlagsbeschluss im Versteigerungsverfahren.
In der zweiten Abteilung ist alles bezüglich Lasten und Beschränkungen des Grundstücks dokumentiert. Einzige Ausnahme betrifft das Grundpfandrecht, welches in der dritten Abteilung eine Rolle spielt. Unter Lasten fallen Umstände wie Reallasten, Vorkaufsrechte, Nießbrauch oder das Erbbaurecht. Beschränkungen befassen beispielsweise Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke.
In der dritten Abteilung sind Grundpfandrechte in das Grundbuch eingetragen. Darunter fallen Grundschulden, die entstehen, wenn Sie eine Baufinanzierung aufnehmen und das Objekt als Sicherheit eintragen. Neben der Grundschuld notiert die dritte Abteilung sämtliches zur Hypothek und Rentenschuld einschließlich der sich auf diese Rechte beziehenden Vormerkungen, Widersprüche und Veränderungen.


Die Wichtigkeit des Notars


Kaufvertrag unterschreiben und Geld überweisen, dass alleine reicht nicht aus um offiziell Besitzer eines Grundstückes zu sein. Nur durch einen Notar, der den Kaufvertrag beurkundet ist dieser rechtswirksam. Des Weiteren veranlasst der Notar die Änderungen im Grundbuch bei dem zuständigen Grundbuchamt. Die Löschung der Grundschulden und gegebenenfalls neue Eintragung, bei Finanzierung der Immobilie ist ebenfalls eine Aufgabe des Notars. Nachdem der Fiskus dem Notar die Unbedenklichkeitserklärung zugesandt und der Verkäufer den Zahlungseingang bestätigt hat, folgt der endgültige Eintrag des neuen Eigentümers in das Grundbuch.


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