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Grundschuld

Definition: Von Grundschuld redet man dann, wenn nach deutschem Recht die Forderung eines bestimmten Geldbetrags für ein Grundstück oder grundstücksgleichen Recht gerechtfertigt ist. 


Erklärung 

 

Eine Grundschuld wird häufig als Absicherung für einen Kredit o.ä. eingefordert und berechtigt den Kreditgeber dazu, das Grundstück bzw. die Immobilie darauf verwerten zu dürfen, sollte der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein, seine Schulden zu begleichen. Dabei kann sich die Grundschuld auch auf Eigentumswohnungen oder in seltenen Fällen z.B. auch auf Schiffe beziehen (grundstücksgleiches Recht). 

 

Die Grundschuld wird für gewöhnlich in einem Sicherungsvertrag festgehalten, darin steht auch die konkrete Summe, mit der das Grundstück haftet. Auch weitere Absprachen werden darin festgehalten, beispielsweise eine Verzinsung. 

 

Die Grundschuld wird außerdem im Grundbuch festgehalten – diese wird dann entweder notariell beurkundet oder beim Amtsgericht beglaubigt. 

 

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