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Grundsteuer

 
Definition: Als Grundsteuer wird die Steuer auf Eigentum oder aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken bezeichnet. 
 

Erklärung  

 

In Deutschland muss jeder Hausbesitzer die sogenannte Grundsteuer zahlen. Diese ist nicht nur auf das Eigentum an sich fällig, sondern auch, wenn ein Grundstück bebaut wird. Selbst bei landwirtschaftlicher Nutzung kann es durchaus vorkommen, dass eine Grundsteuer erhoben wird. Dabei ist nicht die Rede davon, dass die Grundsteuer einheitlich von jedem (Haus)Besitzer verlangt wird. Stattdessen legt jede Gemeinde die Grundsteuer selbst in angemessener Höhe fest. 

 

Jeder Grundeigentümer zahlt also alle drei Monate die Grund- oder auch Substanzsteuer. Diese wird an verschiedenen Richtlinien bemessen. Unter anderem an Sachwerten, Erträgen und der Bodenbeschaffenheit. Auch der festgelegte Einheitswert des Grundstücks vom Finanzamt spielt eine Rolle. 


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