Lärmbelästigung

Definition: Lärmbelästigung ist der Begriff für die Belästigung von Menschen durch Lärm oder Schallemissionen.

 

Erklärung

Wer zu Ruhezeiten über der Zimmerlautstärke liegt, belästigt unter Umständen andere Nachbarn mit seinem Lärm.

Ruhezeiten gelten werktags mittags zwischen 13 und 15 Uhr, nachts zwischen 22 und 6 Uhr und Sonn- sowie Feiertags ganztägig.

Diese Zeiten sind allerdings nirgends vorgeschrieben und können von Stadt zu Stadt oder Vermieter zu Vermieter unterschiedlich vertraglich geregelt sein. Wer sich durch den Lärm eines Nachbarn belästigt fühlt, sollte als erste Maßnahme das Gespräch mit eben diesem suchen und im nächsten Schritt die Hausverwaltung bzw. den Vermieter einbeziehen.

Es liegen zahlreiche Gerichtsurteile zu verschiedensten Fällen von vermeintlicher Lärmbelästigung vor. Diese können unter Umständen als Richtlinie zu Rate gezogen werden.


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