Definition: Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft (Sonderform der Bürgschaft) wird der Bürge bei Zahlungsverzug des eigentlichen Schuldners in die Pflicht genommen – und so behandelt wie der eigentliche Schuldner.
Erklärung
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft um eine Sonderform der Bürgschaft, die für den Gläubiger sicherer ist, als andere Formen. In diesem Fall verhält es sich nämlich so: Sollte der eigentliche Schuldner nicht mehr dazu in der Lage sein, seine Zahlungen zu leisten, so wird der Bürge in die Pflicht genommen. Dieser wird dann wie der eigentliche Schuldner behandelt und muss für die Schulden aufkommen, als wären es seine eigenen. Es handelt sich also um einen einseitig verpflichtenden Vertrag.
Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist vor allem bei Mietverträgen Gang und Gäbe. Aber auch bei Mietkautionen und Kreditverträgen wird diese Form der Bürgschaft oft genutzt. So können auch junge Menschen, die finanziell noch nicht so gut aufgestellt sind, mit Hilfe der Eltern oder anderer Bezugspersonen eine Wohnung mieten oder Kredite aufnehmen.
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