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Teilinklusivmiete

Definition: Bei der Teilinklusivmiete spricht man von einer Miete, in der bereits einige weitere, bestimmte Kosten in der Miete enthalten sind.

 

Erklärung

Wie bereits in der Definition erklärt, handelt es sich bei der Teilinklusivmiete um eine Miete, bei der bestimmte Kosten schon enthalten sind. Steht im Mietvertrag also beispielsweise „Die Miete beträgt 700,00 €, nicht enthalten sind dabei Kabel- und Internetkosten sowie Stromkosten“ dann bedeutet das, dass es sich um eine Teilinklusivmiete handelt.

Außer den Kosten für

  • Kabel und Internet
  • Strom

sind alle Kosten in den 700,00 € Miete enthalten und fallen nicht zusätzlich an.

Außerdem gibt es noch die Bruttokaltmiete, bei der alle Betriebskosten außer den Kosten für die zentrale Beheizung und die Warmwasserbereitung gedeckt sind.

 

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