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Teilkündigung

Definition: Als Teilkündigung bezeichnet man generell die Kündigung eines bestimmten Teils des Vertragsgegenstands.

 

Erklärung

Teilkündigungen eines Mietvertrages sind unzulässig. Es ist nicht möglich, bei vier angemieteten Räumen zwei zu kündigen. Genauso gilt das, wenn ein Mieter zu seiner Wohnung eine Garage angemietet hat. Diese kann nicht einfach gekündigt werden. Stattdessen muss ein Aufhebungsvertrag mit dem Mieter ausgehandelt werden. Dies muss beidseitig einvernehmlich geschehen.

 

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