Definition: Im Regelfall handelt es sich bei einem Mietvertrag immer um einen unbefristeten Vertrag – das heißt, die Mietdauer ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.
Erklärung:
Ein unbefristeter Mietvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich zustande kommen, insofern die entsprechenden Absprachen beidseitig einvernehmlich getroffen wurden. Wird der Mietvertrag schriftlich aufgesetzt, so benötigt es die Unterschriften beider Parteien, damit er gültig ist.
Eine Kündigung des Mietvertrags kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist stattfinden – diese muss schriftlich erfolgen und einen triftigen Grund haben, der im Kündigungsschreiben dargelegt ist.
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