Untermieter

Definition: Ein Untermieter ist eine Person, die Wohnraum vom unmittelbaren Mieter von eben diesem gemietet hat.

 

Erklärung

Für gewöhnlich schließt der Untermieter einen Vertrag mit dem Mieter und hat erst einmal nichts mit dem Vermieter des Wohnraums zu tun. Damit der Wohnraum aber überhaupt an Dritte vermietet werden darf, bedarf es einer Erlaubnis des Vermieters. Untermiete ist zum Beispiel die Überlassung eines bestimmten Teils einer Wohnung für eine bestimmte Zeit an eine dritte Person – z.B in einer WG oder wenn der eigentliche Mieter für eine gewisse Zeit anderswo ist und das Zimmer nicht selbst nutzt.

 

Möchte man ein Zimmer zur Untermiete bei Airbnb anbieten, braucht man eine spezielle Genehmigung. Die Nutzung durch Touristen ist nämlich nicht durch die Erlaubnis zur Untermiete generell abgedeckt.

 

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