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Verkehrssicherungsprflicht

Definition: Die Verkehrssicherungspflicht, oder auch Verkehrspflicht, ist eine Pflicht, bei der Gefahrenquellen abgewendet werden müssen, sodass der Unterlass nicht zu Schadensersatzansprüchen führt.

 

Erklärung

Einfacher ausgedrückt bedeutet das, dass jeder, der Gefahrenquellen schafft auch dafür sorgen muss, dass andere Personen dadurch nicht gefährdet werden. Dazu müssen entsprechende und angemessene Maßnahmen getroffen werden – wird die Pflicht verletzt, kann es unter Umständen richtig teuer werden.

Ein einfaches Beispiel wäre, dass die Eigentümer eines Grundstücks bei Schnee dafür sorgen müssen, dass Stürze vermieden werden. Dabei ist es egal ob es sich um Mieter, Passanten oder den Postboten handelt. Die Fußwege müssen auf jeden Fall sicher sein.

Verkehrssicherungspflicht herrscht außerdem am Arbeitsplatz, die sich in den Unfallverhütungsvorschriften definieren lässt. Fehlt also Schutzkleidung, ist das Personal unqualifiziert oder wird unsachgemäß mit gesundheitsgefährdenden Materialien gearbeitet, so besteht eine Gefährdung und die Verkehrssicherungspflicht wurde vernachlässigt. Betroffene könnten also Schadensersatzansprüche stellen.

 

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