Definition: Mietvertrag mit einer festen Laufzeit
Erklärung
Bei einem Zeitmietvertrag spricht man von einem Vertrag, der von Anfang an auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Vermieter in absehbarer Zeit eine Eigennutzung plant oder wenn Mieter nur eine kurze Zeit in einer Stadt sind und kurzfristig wieder ausziehen müssen.
Endet das Mietverhältnis, gibt es keinen Anspruch auf Fortsetzung des Vertrages. Es ist nicht möglich, diesen während der Laufzeit ordentlich zu kündigen – weder für den Vermieter, noch vor den Mieter. Um einen gesetzlich geltenden Zeitmietvertrag aufzusetzen, braucht es einen ordentlichen Grund dafür. Laut dem BGB sind zulässig: Eigennutzung, Baumaßnahmen oder Betriebsbedarf bei Werkmietwohnungen. Außerdem müssen diese Gründe innerhalb des Vertrags konkret benannt sein
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