Grundstück, Wiesengrundstück in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als zukünftiges Wohnbaugebiet dargestellt ist. Eine Grundsatzentscheidung über den Einstieg in die Erschließung einschließlich Bebauungsplanverfahren und Umlegung liegt
Grundstück, Wiesenfläche, eine Erschließung ist möglich, es sind jedoch noch keine Anschlüsse vorhanden, ein Teil der Erschließungskosten ist nach Angabe der Stadtverwaltung abgerechnet; Auskunft über Bebaubarkeit bzw. deren Ausmaß und noch
...
anfallende Erschließungskosten kann nur über eine explizite Bauvoranfrage erhalten werden
Ackerland, als Grünlandfläche genutzt, kann eingeschränkt maschinell bewirtschaftet werden; Bauvorhaben nur nach § 35 BauGB privilegiert genehmigungsfähig