Grundstück, belastet mit dem Abbruchmaterial eines ehemaligen Gasthofes; Fundamente, eine Teilunterkellerung und ein Nebengebäude vorhanden, vollständige Freilegung für Neubebauung unterstellt
Der Eigentümer möchte einen Teil seines Grundstückes verkaufen. Die Größe des Grundstückes ist variabel. Es liegt ein Bauvorbeschei gemäß §75 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vor.
Nachstehende Informationen sind dem gedruckten Auktions-Katalog, Stand 24.10.2024, entnommen / Änderungen vorbehalten. Der Katalog enthält wichtige Informationen zum Ablauf der Auktion und zu den Möglichkeiten des Bietens (z. B. telefonische
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Bietung). Den Katalog finden Sie hier unter „Weitere Dokumente“ oder unter www.ndga.de. Aktualisierte Daten zum Objekt erhalten Sie auf Anfrage gerne beim Auktionshaus. Für Sie selbstverständlich kostenlos. Maßgeblich für den Verkauf ist ausschließlich der in der Auktion zu verlesende Auslobungstext.
Die Flurstücke 9 und 11 grenzen direkt an den Aubach. Das Flurstück 10/1 ist Teil des Gewässerlaufes. Der Aubach ist ein nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berichtpflichtiges Gewässer. Der Wasser- und Bodenverband "Schweriner See / Obere Sude" beabsichtigt, in diesem Gewässerabschnitt eine bauliche Veränderung des Bachlaufes. Nach Auskunft des Wasser- und Bodenverbandes ist hiervon das Flurstück 10/1 dauerhaft betroffen. Für die Flurs
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Augenscheinlich wird das Grundstück als Weide zur Tierhaltung genutzt. Es ist teilweise durch eine Garage im südwestlichen Grenzbereich und durch ein Stall-/La- gergebäude (Leichtbau) im nordöstlichen Grenzbereich überbaut. Es hat keine gesicherte öffentliche Zuwegung. Außenbereich (siehe § 35 BauGB).
Grundstück: ca. 4.543 m² (Flurstück 31/1)
Jahresmiete (netto): ca. € 174,-
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Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Stepenitz“ und sind als gesetzlich geschütztes Biotop “Feuchtbrache bei Cramonshagen“ ausgewiesen und grenzen im Norden und Osten an ein kleines Waldgebiet. Südlich schließt eine landwirtschaftlich genutzte Grünlandfläche an. Die Flächen weisen eine natürliche Sukzession (Verbuschung) auf. Belange des Gewässer- und Naturschutzes sowie die damit möglicherweise in Verbindung stehenden Bewirtschaftungs- und
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Laut Kataster handelt es sich bei dem Flurstück um Gartenland, Forsten und Holzungen mit 47 Bodenpunkten. Auf dem südlichen Bereich des Flurstückes befinden sich Reste von Nebengebäuden, eine überwachsende Ablagerung, vermutlich Bauschutt.
Eine Zuwegung von nördlicher Seite besteht über eine Feldauffahrt von der L101, südlich nur über Fremdflurstücke. Es ist Sache des Meistbietenden, die Zuwegungen sowie Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten eigenständ
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Über das Grundstück verläuft die rückseitige Zufahrt zum zweigeschossigen Wohnblock Thurow Nr. 27. Von diesem aus liegt eine Grenzbebauung vor. Außerdem wird das Grundstück als PKW-Stellplatzfläche (ca. 4 PKW) und als Wäscheplatz durch die Mieter vermutlich vertragslos genutzt. Es hat keine gesicherte öffentliche Zuwegung.
Laut Auskunft des Amtes Neustrelitz-Land befindet sich das Grundstück im Innenbereich.
Grundstück:ca. 279 m² (Flurstück 67/1)
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Das Flurstück wird als Verkehrsfläche genutzt. Eine öffentliche Zuwegung ist vorhanden.
Grundstück:ca. 797 m² (Flurstück 110/2)
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Die Flächen grenzen an Straßen bzw. Wege der Gemeinde an und sind laut Kataster als Wasserflächen (Gräben) ausgewiesen. Tatsächlich besteht das Flurstück 33 jedoch überwiegend aus Grünland- und in geringem Umfang aus Ackerflächen neben dem Graben, die auch Bestandteil landwirtschaftlicher Feldblöcke sind und vertragslos genutzt werden. Lage im Außenbereich. Der westliche Teil des Flurstücks 33 liegt innerhalb geschützter Biotope gem. § 20 Naturschutza