Das Bestellerprinzip dient zur Regelung der Provisionszahlung (Courtage) an Immobilienmakler zur Mietwohnungsvermittlung. Es besagt, dass die Provision von demjenigen bezahlt werden muss, der die Leistung des Immobilienmaklers beauftragt hat. Das Bestellerprinzip ist im Mietnovolierungsgesetz festgelegt. Das Bestellerprinzip gilt nicht beim Kauf einer Immobilie.
In den meisten Fällen werden Immobilienmakler vom Vermieter engagiert. In der Vergangenheit wurde in der Regel der neue Mieter mit der Bezahlung der Provision beauftragt. Das ist mit dem neuen Gesetz zum Bestellerprinzip nicht mehr rechtens. Wenn Vermieter die Maklerkosten nicht alleine übernehmen wollen, können Sie diese auf die monatliche Miete umwälzen. In Regionen wo die Mietpreisbremse gilt, ist das jedoch nicht ohne weiteres möglich.
Was erneuert das Bestellerprinzip?
Vorher mussten die Maklergebühren vom Mieter bezahlt werden, auch wenn der Makler vom Vermieter engagiert wurde.
Müssen Mieter trotzdem Maklerprovision zahlen?
Mieter müssen Provision zahlen, wenn Sie den Immobilienmakler selbst beauftragt haben, um eine Immobilie für Ihn zu suchen.