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Eigenbedarf - wann darf der Vermieter kündigen?

Der Vermieter kann unter Umständen den Mietvertrag mit der Begründung des Eigenbedarfs Kündigen. Wenn der Vermieter die Immobilie für sich oder nahe Angehörige benötigt, kann er das Mietverhältnis kündigen. Gewisse Faktoren und Kriterien muss der Vermieter einhalten.

Wann darf im Fall des Eigenbedarfs der Mietvertrag gekündigt werden?

Der Vermieter darf den Mietvertrag mit der Begründung des Eigenbedarfs kündigen. Ein Erfordernis ist, dass der Vermieter die Immobilie für sich oder für nahe Angehörige in Anspruch nimmt. Kinder, Eltern, Enkel oder Großeltern gehören laut aktueller Rechtslage zu den nahen Angehörigen. Außerhalb der Verwandtschaft gibt es ebenfalls Personen, weshalb der Vermieter aufgrund des Eigenbedarfs das Mietverhältnis kündigen darf. Diese Besonderheit bezieht sich auf Kinder des nicht ehelichen Lebenspartner oder Pflegepersonal. Der Vermieter muss angeben, aus welchem Grund der Vermieter die Wohnung benötigt. Täuscht der Vermieter den Eigenbedarf vor, hat der Mieter ein Recht auf Schadensersatz.

 

Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden?

Die Kündigungsfrist ist abhängig von der Länge des bestehenden Mietverhältnisses. Das bedeutet, umso länger der Mieter in der Immobilie wohnt, desto länger gestaltet sich die Kündigungsfrist. Hat der Mieter weniger als fünf Jahre in der Wohnung gelebt, kann der Vermieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei fünf bis acht Jahren liegt die Kündigungsfrist bei sechs Monaten. Besteht der Mietvertrag seit mehr als acht Jahren, muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten gewährleisten.


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