Haustierhaltung- Darf mein Vermieter mir das verbieten?

Die Haustierhaltung ist ein umstrittenes Thema bei der Vermietung einer Immobilie. Darf der Vermieter generell die Tierhaltung verbieten oder gibt es Tiere, die ohne Probleme in der Mietwohnung gehalten werden dürfen?


Viele Vermieter möchten die Tierhaltung in der zu vermietenden Immobilie untersagen. Dies geht nicht ohne einen schwerwiegenden Grund. Bezüglich der Haustierhaltung gibt es keine gesetzlich festgelegte Regeln. Ob eine Tierhaltung geduldet wird, ist oftmals im Mietvertrag festgelegt, der Vermieter kann dies nicht grundsätzlich untersagen. Der Mieter darf ohne es mit dem Vermieter abzusprechen und ohne Konsequenzen fürchten zu müssen Kleintiere in den Mietobjekten halten. Zu den Kleintieren zählen Hamster, Meerschweinchen oder Fische. Bei Katzen- und Hundehaltung wird darin unterschieden, ob beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus andere Mieter sich davon gestört fühlen. Giftige oder gefährliche Tiere wie beispielsweise Schlangen oder Reptilien muss der Mieter mit dem Vermieter abklären. Der Vermieter kann diesbezüglich die Tierhaltung verbieten.


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