Definition: Als Heizpflicht wird zum einen die Pflicht des Vermieters bezeichnet, die Heizanlage mindestens während der allgemeingültigen Heizperiode anzustellen wie auch die Pflicht des Mieters, dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung durch falsches Heizen keine Schäden davonträgt.
Erklärung
In den seltensten Fällen ist die Heizpflicht des Vermieters vertraglich mit den Mietern geregelt. Grundsätzlich gilt dann die allgemeine Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 1. April. In dieser Zeit muss die Heizungsanlage aktiv sein.
Den Rest vom Jahr neigen die Vermieter dazu, die Anlage niedriger zu stellen oder ganz auszuschalten, damit unnötige Kosten eingespart werden können. Dennoch muss es den Mietern möglich sein, eine angemessene Temperatur in der Wohnung zu halten. Fällt die Temperatur innerhalb einer Wohnung beispielsweise unter 18 Grad, kann der Mieter verlangen, dass die Heizanlage angestellt wird.
Im Gegenzug ist aber auch der Mieter dazu verpflichtet, sorgfältig mit der Heizung umzugehen und Feuchtigkeit und Schimmel durch richtiges Heizen zu vermeiden. Auf beiden Seiten besteht also eine gewisse Pflicht.