Ein neuer Job in einer anderen Stadt, oder eine günstigere Wohnung gefunden? Drei geeignete Ersatzmieter suchen und der Mieter kommt fristlos aus dem Mietvertrag raus, dies ist ein weitverbreiteter Trugschluss.
Welche Ausnahmen gibt es, um früher aus dem Mietvertrag zu kommen?
Welche Möglichkeiten hat der Mieter um die Kündigungsfrist, die im Mietrecht festgelegt ist zu umgehen? Der Vermieter steht nicht in der Plicht einen neuen Nachmieter zu akzeptieren und den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen. Eine Ausnahme für eine frühzeitige Kündigung des Mietvertrags besteht für den Mieter, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel vorhanden ist. Besteht ein langfristiger Mietvertrag, ein qualifizierter Zeitvertrag oder ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss kann der Mieter vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen und somit die Kündigungsfrist für sich nicht geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Vertragsaufhebung hat. Ein berechtigtes Interesse haben Mieter, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen, familiäre Gründe, wenn sich beispielsweise Nachwuchs ankündigt und der Platz der Wohnung nicht ausreicht. Ein weiterer familiärer Grund wäre, wenn der Ehepartner verstirbt und die Wohnung finanziell nicht tragbar für den/die zurückgebliebenen sind. Ist es unklar, ob diese Fälle für einen persönlich infrage kommen, kann hierbei der Mieterschutzbund helfen. Der Mieterbund steht für Fragen rund um das Thema Miete zu Verfügung. Dabei handelt es sich um einen Verein, in dem Mieter zur Vertretung ihrer Interessen zusammengeschlossen sind.
Wer ist für die Suche des Nachmieters zuständig?
Für die Nachmietersuche ist einzig der Mieter zuständig, der Vermieter kann hierbei nicht verpflichtet werden selbstständig einen Ersatzmieter ausfindig zu machen. Der Vermieter kann die Bedingung stellen, dass der Nachmieter ein vergleichbares Einkommen hat wie der jetzige Mieter. Ist ein passender Ersatzmieter gefunden, muss dieser den bestehenden Mietvertrag bedingungslos akzeptieren.