Willkommen zu einem außergewöhnlichen Angebot: ein großzügiges Grundstück von beeindruckenden 3.072 m² mit enormem Baupotenzial gemäß § 34 BauGB (Umgebungsbebauung). Das Grundstück mit Altbestand liegt in einer ruhigen Wohngegend, umgeben
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von einer malerischen Landschaft und einer harmonischen Umgebung. Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten dieses Grundstücks sind nahezu grenzenlos, ob für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser. Dieses Grundstück mit großem Baupotenzial ist eine seltene Gelegenheit, die Sie nicht verpassen sollten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über dieses einzigartige Angebot zu erfahren und Ihren ersten Schritt hin zu Ihrer zukünftigen Vision zu machen.
Es handelt sich hier um ein erstklassiges Baugrundstück in ruhiger Lage von Au in der Hallertau (Baulücke im Baugebiet Hochfeld 1, Flur-Nr. 629/31). Es existiert ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1966, der aber in keinster Weise der realen Bebauung
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entspricht. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Au und dem Landratsamt Freising kann man davon ausgehen, dass man auf dem Grundstück ein stattliches Einfamilienhaus bzw. ein Doppelhaus bauen darf. Die Leitungen liegen bereits alle am Grundstück an.
Passende Immobilien in der Umgebung von Au i.d. Hallertau:
Bei der angebotenen Parzelle, Flur-Nr. 197/25, handelt es sich um ein freies, voll erschlossenes Wohnbaugrundstück. Es liegt in einem Neubaugebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Bachfeld II". Das leichte Hanggrundstück ist bebaubar mit
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U+1+D, einem Kniestock von ca. 1,6 m, sodass ein vollwertiges 1. OG entsteht. Dachneigungen von 36 - 42 ° sind vorgesehen. Der Bauraum für das Haus ist 13 m x 10 m. Für die Doppelgarage 7 m x 7 m. Diese wäre sowohl außerhalb als auch innerhalb der Baugrenze des Wohngebäudes realisierbar. Das Haus darf als horizontal geteiltes Zweifamilienhaus errichtet werden. Natürlich ist auch die Bebauung mit einem Einfamilienhaus möglich. Durch Nutzung des Untergeschosses könnte eine Wohnfläche von bis zu ca. 250 m² realisiert werden.
Es handelt sich hier um ein herrliches Baugrundstück in ruhiger Lage von Rudelzhausen, Ortsteil Pittersdorf (Flur-Nr. 594/13). Die Bebauung richtet sich nach § 34 Nachbarbebauung. Sie können hier also entweder ein stattliches Einfamilienhaus oder
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ein Doppelhaus errichten. Die Leitungen liegen bereits alle an der Grundstücksgrenze an.