Kurzbeschreibung
Attraktives Baugrundstück in guter Lage!
Objekt
Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude ist nicht mehr bewohnbar und zum Abriss bestimmt. Die Bebaubarkeit des Grundstückes richtet sich nach § 34 BauGB (umliegende Bebauung).
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Zwingend zu beachten ist die Satzung der Gemeinde Bad Wiessee über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr (Fremdenverkehrssatzung) sowie die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung).
Großzügiges Grundstück in Bad Wiessee Abwinkl - Personalwohnen oder Boardinghaus - positiver Bauvorbescheid für bis zu 36 Einheiten - BGF ca. 980 qm nach DIN 277 - Der Bau einer Tiefgarage ist nicht erforderlich