Dieses Baugrundstück befindet sich in familienfreundlicher Lage von Balve-Volkringhausen und eignet sich ideal, um Ihren Traum vom Neubau zu realisieren. Die Bebaubarkeit richtet sich nach §34 BauGB. Laut Eigentümer hat es in der Vergangenheit
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bereits Planungen für eine Immobilie mit zwei Vollgeschossen und Garage gegeben. Das Flurstück kann laut Angabe auf einer Fläche von 12 x 10 Metern bebaut werden. Das Flurstück ist voll erschlossen.
Neu bei Fischer & Schäfer Immobilien, Ihrem Immobilienmakler für Dortmund, Ruhrgebiet, Balve & Sauerland: Bei diesem Angebot handelt es sich um ein interessantes Grundstück in Balve-Beckum. Das Grundstück hat eine Fläche von insgesamt ca. 600
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m². Der aktuelle Bodenrichtwert liegt bei 75,00 Euro pro m². Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und ist dem planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Danach ist ein Bauvorhaben grundsätzlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Umgebungsbebauung könnte sich ein Einfamilienhaus realisieren lassen. Eine entsprechende Nutzungsmöglichkeit ist
Neu bei Fischer & Schäfer Immobilien, Ihrem Immobilienmakler für Dortmund, Ruhrgebiet, Balve & Sauerland: Bei diesem Angebot handelt es sich um ein interessantes Baugrundstück (Flurstück 2041) mit positivem Bauvorbescheid in Hemer-Deilinghofen.
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Das Grundstück hat eine Fläche von insgesamt ca. 654 m². Der aktuelle Bodenrichtwert liegt bei 150,00 Euro pro m². Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und ist bauplanungsrechtlich gemäß § 34 BauGB als Grundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile beurteilt. Danach ist ein Bauvorhaben grundsätzlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Umgebung
Wir freuen uns, Ihnen dieses außergewöhnliche Baugrundstück, mit vielfältigem Entwicklungspotenzial vorstellen zu dürfen. In Neuenrade - Kampstraße erwartet Sie ein beeindruckendes Grundstück von 1.653,00 m², ideal geeignet, um Ihren Traum