Provisionshinweis: 3,57 % inkl. MwSt. Die vom Käufer zu zahlende Maklerprovision beträgt 3,57% (inkl. Mehrwertsteuer) aus dem Kaufpreis. Die Käuferprovision ist fällig und verdient mit notarieller Beurkundung. Der Immobilienmakler hat einen
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provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen.
Lage: Rothenfels ist die kleinste Stadt Bayerns mit rund 1000 Einwohnern und liegt zwischen Städten Lohr und Marktheidenfeld. Die Stadt verfügt über einen Kindergarten sowie verschiedene Restaurants. Die Autobahn A3 ist etwa 15 Minuten Fahrzeit entfernt.
Objekt: Zum Verkauf steht ein Baugrundstück mit unverbaubarer Sicht auf den Main und in die umliegende Natur. Das erschlossene Grundstück verfügt über eine Fläche von insgesamt 1.063 m² in leichter Hanglage. Der Bebauungsplan der Stadt Rothenfels liegt vor und kann bei Interesse gerne ausgehändigt werden.
Stichworte: Bundesland: Bayern
Provision: 3,57 % inkl. MwSt.
Zum Verkauf steht ein Baugrundst ck mit unverbaubarer Sicht auf den Main und in die umliegende Natur. Das erschlossene Grundst ck verf gt ber eine Fl che von insgesamt 1.063 m in leichter Hanglage. Der Bebauungsplan der Stadt Rothenfels liegt vor und
Lage: Dammbach - Wintersbach, schöne Westhanglage mit Fernblick
Aufteilung: Das Baugrundstück liegt im beliebten Neubaugebiet Störmersgut. Viele der Baugrundstücke wurden bereits gebaut oder werden gerade bebaut. Auszug aus dem
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Bebauungsplan: Allgemeines Wohngebiet offene Bauweise Sockelgeschoss, Vollgeschoss, Dachgeschoss Satteldach mit 38° - 45° Neigung GRZ 0,4 / GFZ 1,2 Dachgauben zulässig Quergiebel und Zwerchgiebel zulässig Krüppelwalm und Kniestock zulässig 2 Stellplätze pro Wohnung
Besonderheiten: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der objektbezogenen Angaben kann keine Haftung übernommen werden.
Infrastruktur: Kindergarten, Schule
Provision: 3,57 % vom Kaufpreis inkl. ges. MwSt.
Auf dem Grundstück ist eine Mischbebauung (kleine Gewerbe) erlaubt.
Es kann auf dem Grundstück ein Rohbau nach eigenen Wünschen erstellt werden.
Die höchstmögliche Bebaubarkeit:
1 Vollgeschoß sowie ein weiteres als Vollgeschoß, anzurechnendes
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Sockelgeschoß und 1 Vollgeschoß anzurechnendes Dachgeschoß als Höchstgrenze. Die Wohnfläche eines Stockwerks ist auf 310 m² begrenzt, die Gesamtzahl der Wohnfläche darf 775 m² nicht übersteigen.
Dach: erlaubt sind ein Sattel- oder höhenverstelltes Pultdach (35-46°).
Auf Wunsch kann der Bebauungsplan zugeschickt werden.
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