Sie suchen einen Ort, an dem die Entspannung, Ruhe und die Nähe zur Natur sowie zur Ostsee im Focus stehen? Sie möchten ein Grundstück, welches viele Möglichkeiten bietet? Dann habe ich genau das Richtige für Sie! Im Auftrag unserer Kunden
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bieten wir Ihnen ein Baugrundstück auf ca. 842 m² an. Hier können Sie Ihren Traum vom Haus nach §34 BauGB verwirklichen. Die Bebaubarkeit nach dem § 34 BauGB bedeutet, dass sich eine Bebauung in die Umgebung eingliedern sollte. Größe, Beschaffenheit, Bauart und Ausrichtung sind dann individuelle planbar, jedoch mit der Gemeinde Bosau und dem Kreis Ostholstein abzustimmen. Das Grundstück ist teilerschlossen. Gern können Sie einen Ortstermin vereinbaren, um die örtlichen Gegebenheiten zu sichten und zu besprechen. Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Schönes und sonniges Grundstück in der Gemeinde Blekendorf unweit der Hohwachter Bucht. Teilerschlossen. Perfekt für ein kleines Einfamilienhaus. Sonnig und in entspannt in einer schönen Lage nur ca. 3,5 km von der Ostsee entfernt. Auf dem ca.
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600-700m² (je nach Absprache mit den Eigentümern) großen schön eingewachsenen Grundstück steht ein kleines Ferienhaus und ein Schuppen die unbewohnt sind und entweder abgerissen oder komplett saniert werden müssten. Das Grundstück wird aus dem vorhanden Grundstück geteilt und ist somit teilerschlossen. Eine positive Bauanfrage, für ein Einfamilienhaus, mit einer Größe von ca. 90m² bei 1 1/2 Geschossen, liegt bereits vor.
Passende Immobilien in der Umgebung von Blekendorf:
Unser Baugebiet Holtkoppel liegt beschaulich zwischen Wäldern, Wiesen und Feldern. Das Meer (ca. 500m) und der Ortskern von Howacht sind bequem zu Fuß zu erreichen. Hier, wo die sanften Hügel der Holsteinischen Schweiz auf die Wellen der Ostsee
Das Grundstück/ Flurstück Nr. 298 befindet sich im Neubaugebiet "Ehemalige Schill - Kaserne" in Lütjenburg und ist eines der wenigen noch unbebauten Grundstücke, ruhig gelegen entlang einer 30er Zone. GRZ:0,6 Geschoße:2 Vollgeschoße zzgl.
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Dachgeschoss Erschließung:Das Grundstück ist erschlossen, gemäß Anlage Nr. 2 Das Baugrundstück liegt nach B-Plan innerhalb eines Urbanen Gebietes. Gemäß § 6a BauNVO (Baunutzungsverordnung) dienen nach Absatz 1, Urbane Gebiete dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein. Nach Absatz 2 sind z.B. zulässig: 1. Wohngebäude, 2. Geschäfts- und Bürogebäude. Der Käufer verpflichtet sich bis spätestens zum 27. Nov. 2025 mit dem Bau zu beginnen und spätestens innerhalb von zwei weiteren Jahren nach Baubeginn die Bebauung bezugsfertig herzustellen. Nach Rücksprache mit der Stadt Lütjenburg kann diese Ze
Mut zur Lücke - verwirklichen Sie Ihre Neubaupläne in dieser erschwinglichen Baulücke in eingewachsener Umgebung vor den Toren Lütjenburgs. Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser prägen die unmittelbare Nachbarschaft des Grundstücks,
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das an einer asphaltierten Straße mit Bürgersteig auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt. In der Straße sind gemäß tel. Auskunft des Amtes Lütjenburg Leitungen für Wasserver- und entsorgung, Strom, Telefon/Internet und Gas vorhanden. Das Grundstück steigt rückwärtig sehr stark an, es ist zur Straße ca. 33 m, zur Rückseite ca. 31 m breit und hat eine Tiefe von ca. 14 bzw. ca. 18 m. Es kann gemäß B-Plan (Nr. 1, Neuaufstellung aus dem Jahr 2003) mit einem Einzelhaus in offener, eingeschossiger Bauweise bebaut werden. Die überbaubare Grundfläche beträgt 110 m² (zzgl. bis zu max. 30 m² für Terrassen mit Stützmauern), die Firsthöhe max. 10 Meter (bezogen auf mittlere Höhe der Fahrbahnoberkante der angrenzenden Erschließungsstraße). Flachdächer, f