BAUGRUNDSTÜCK - 2/3tel von insgesamt ca. 1.247 m² Grundstück, Sondernutzungsrechte sind vereinbart - momentan keine Bebauung vorhanden, Baubeginn des Hauses 1 im August 2024 - nicht erschlossen BEBAUUNG - gemäß vorhandener Baugenehmigung, Haus 2
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und 3 (Mittelhaus und Endhaus) - insgesamt ca. 282 m² Wohnfläche - ca. 144 m² Wohnfläche (Mittelhaus) und ca. 138 m² Wohnfläche (Endhaus) - 2 Vollgeschosse zuzüglich Dachgeschoss und Spitzboden - kein Kellergeschoss möglich - 4 Kfz-Stellplätze, 2 Stellplätze je Haus sind zu errichten - ohne Bauträgerbindung oder Bauträger vom Haus 1 kann genannt werden, um mit diesem den Rohbau oder das gesamte Haus zu erstellen - bei Bedarf mit Bauträgerbindung (Angebot und Pläne für die Errichtung des Gebäudes vorhanden) Gern stellen wir Ihnen die Grundrisse der Baugenehmigung auf Anfrage (Kontaktformular) in einem Exposé zur Verfügung.
BAUGRUNDSTÜCK - 1/3tel von insgesamt ca. 1.247 m² Grundstück, Sondernutzungsrechte sind vereinbart - momentan keine Bebauung vorhanden, Baubeginn des Hauses 1 im August 2024 - nicht erschlossen BEBAUUNG - gemäß vorhandener Baugenehmigung, Haus 2
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oder 3 (Mittelhaus und Endhaus) - ca. 144 m² Wohnfläche (Mittelhaus) oder ca. 138 m² Wohnfläche (Endhaus) - 2 Vollgeschosse zuzüglich Dachgeschoss und Spitzboden - kein Kellergeschoss möglich - 2 Stellplätze je Haus sind zu errichten - ohne Bauträgerbindung oder Bauträger vom Haus 1 kann genannt werden, um mit diesem den Rohbau oder das gesamte Haus zu erstellen - bei Bedarf mit Bauträgerbindung (Angebot und Pläne für die Errichtung des Gebäudes vorhanden) Gern stellen wir Ihnen die Grundrisse der Baugenehmigung auf Anfrage (Kontaktformular) in einem Exposé zur Verfügung.
Das Grundstück soll nach Vermessung eine Größe von ca. 1.735 m² haben. Die Bebauung des Grundstücks regelt der § 34 BauGB. Der neu zu errichtende Baukörper muss sich in die bestehende Nachbarbebauung einfügen (u.a. in den Außenmaßen, der
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Gestaltung der Fassade und der Firstausrichtung). In direkter Nachbarschaft befinden sich Baudenkmäler, daher ist die Bebauung mit gestalterischen Vorgaben eingeschränkt. Möglich wären z.B. ein großzügiges Doppelhaus, ein großes Einfamilienhaus mit Satteldach und einer Klinker- bzw. Holzfassade oder aber auch eine Reihenhauszeile. Ob sich Ihre Hausplanung auf dem Grundstück realisieren lässt, stimmen Sie bitte vorab mit der zuständigen Bauprüfabteilung des Landkreises Harburg ab. Um rechtlich Planungssicherheit zu erhalten, empfiehlt es sich eine Bauvoranfrage zu stellen.
Das angebotene Grundstück in Marschacht umfasst eine Fläche von 510 m² und bietet die Möglichkeit, eine Wohnfläche von bis zu ca.135 m² zu errichten. Das Grundstück befindet sich in einer attraktiven Lage und bietet potenziellen Käufern die
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Möglichkeit, ihr Traumhaus nach ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten. Es besteht ein positiver Bauvorbescheid für den Bau von einem Einfamilienhaus. Das Grundstück in Marschacht bietet somit eine ideale Gelegenheit, um ein individuelles Eigenheim zu verwirklichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle bautechnischen Anforderungen erfüllt werden.
685 qm stehen Ihnen hier für ihr Traumhaus zur Verfügung. Das Grundstück befindet sich in Obermarschacht in zweiter Reihe. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden, somit gilt §34 nach Baugesetzbuch. Die Realisierung eines Einfamilienhauses,
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Doppelhauses oder Mehrfamilienhaus ist möglich. Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie Fragen zum Grundstück haben.