Dieses großes Grundstück ist auf seiner bebaubaren Fläche eben, so dass dort problemlos ein Haus auch ohne Keller gebaut werden kann. Für das Grundstück gilt die Nachbarbebauung. Dies bedeutet, dass sich das geplante Gebäude an den vorhanden
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Gebäuden in der direkten Umgebung orientieren sollte. Da früher auf dem Grundstück ein gewerbliches Gebäude gestanden hat, ist auch jetzt wieder eine stille teilgewerbliche Nutzung denkbar. Als Dachform sind in der Nachbarschaft Satteldächer vorzufinden und die Geschosshöhe beträgt bis zu 2 Vollgeschosse. Die Bebauung muss mit dem Bauamt eng geplant bzw. abgestimmt werden. Auf dem Grundstück befindet sich noch ein kleinerer schmaler Gebäudeteil, der früher als Kegelhalle genutzt wurde und im Rahmen eines zukünftigen Hausbaus gleich mit abgerissen werden kann.
Dieses sich in leichter Hanglage befindende außergewöhnliche Grundstück ermöglicht Leben inmitten der Natur. Der Bau eines großzügigen Einfamilienhauses mit bis zu zwei Vollgeschossen und einem Untergeschoss ist erlaubt. Natürlich ist auch ein
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kleines schönes Holzhaus als Zweitwohnsitz denkbar. Als Dachform gilt das Satteldach mit maximal 30°. Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach dem §35 BauGB. Das geplante Gebäude sollte sich an den vorhanden Gebäuden in der direkten Umgebung orientieren. Der Bau eines Mehrfamilienhauses ist nicht auf dem Grundstück erlaubt.
Dieses Baugrundstück besticht durch eine wunderschöne Fernsicht und liegt in einem ruhigen Wohngebiet. Laut Bebauungsplan eignet es sich ideal für die Errichtung eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses in offener Bauweise. Das Gebäude darf auch
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Räumlichkeiten für freiberufliche Tätigkeiten oder gewerbliche Berufe ähnlicher Art enthalten. Erlaubt sind zwei Vollgeschosse mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer maximalen Gebäudehöhe von 8 Metern. Die Dachneigung kann zwischen 28% und 35% gewählt werden; ab einer Dachneigung von 30° sind zudem attraktive Dachaufbauten möglich. Neben dem Satteldach sind auch Walmdächer, Pultdächer, versetzte Pultdächer und Tonnendächer in dem Baugebiet erlaubt. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dürfen untergeordnete Nebenanlagen errichtet werden, wodurch vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sind.
Sehr geehrter Interessenten, angeboten wir ein Bauplatz in einer sehr guten Lage. Der angebotene Bauplatz ist geeignet für die Wohnbebauung eines Mehrfamilien-hauses und wird angeboten nur für Investoren, Kapitalanleger, Bauträger und
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Bauherrengemeinschaften! Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die genaue Anschrift, die Größe, die Lage und die Kosten des Bauplatzes sowie Möglichkeiten der Bebauung, erst nach ihrer Kontaktaufnahme und in einem persönlichen Gespräch bei uns in Büro bekannt geben! Der Bauplatz wird direkt an den Bauplatzkäufer verkauft. * Hinweis: Anfragen werden nur mit komplett ausgefüllten Kontaktformular bearbeitet. Bei dem zu sehenden Bild vom Bauplatz handelt es sich um ein Beispielfoto.