Dieses Grundstück mit 1.043 m² ist mit 2 Wohnhäusern (Baujahr 1966 = E+D sowie Baujahr 1974 = E) und einem Garagengebäude mit Waschküche, Holzlager und Wintergarten bebaut. Die Gebäude sind renovierungsbedürftig oder zum Abbruch bestimmt. Die
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Bebauungsplansatzung der Marktgemeinde Grassau für den OT Oberdorf sieht zwar nur eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen und keinem ausgebauten DG vor (E+1) vor, allerdings sei die Satzung aus 1963 und nach Rücksprache mit dem Bauamt Grassau auch nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere bei den neueren Nachbarbebauungen wurde bereits ein ausgebautes Dachgeschoss genehmigt, so dass eine Bebauung E+1+DG (DG mit Satteldach) möglich wäre. Die alten Baugrenzen der Bestandsgebäude können somit auf Antrag verändert werden, damit z.B. ein sehr großzügiges DOPPELHAUS (E+1+D) oder ein EINFAMILIENHAUS (E+1+D) oder BUNGALOW (E) errichtet werden kann. Die vorhandenen ALT-Gebäude sind wie folgt aufgeteilt: VORDERHAUS - Baujahr 1966 - Gesamtwfl. ca. 105 m², zzgl. Terrasse
Wir freuen uns, Ihnen dieses einmalig gelegene, ruhige und große Grundstück von ca. 2197m² anbieten zu können. Das herrliche Grundstück ermöglicht den Bau eines großzügigen Einfamilienhauses und gewährt einen einzigartigen, unverbaubaren und
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traumhaften Ausblick in die Berge, Wiesen und Wälder. Das erschlossene Grundstück kann gemäß Bebauungsplan großzügig gestaltet werden. Auf dem Grundstück ist noch ein Altbestand vorhanden, welcher abgerissen werden muss. Unter der Berücksichtigung der GFZ von 0,3 könnte hier auf dem Grundstück ein Baukörper mit 600m² Bruttogeschossfläche entstehen. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung und bieten Ihnen jederzeit einen Besichtigungstermin an.
Wir freuen uns, Ihnen dieses einmalig gelegene, ruhige und große Grundstück von ca. 1410m² anbieten zu können. Das herrliche Grundstück ermöglicht den Bau eines großzügigen Einfamilienhauses und gewährt einen einzigartigen, unverbaubaren und
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traumhaften Ausblick in die Berge, Wiesen und Wälder. Das erschlossene Grundstück kann gemäß §34 BauGB Nachbarbebauung großzügig gestaltet werden. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung und bieten Ihnen jederzeit einen Besichtigungstermin an.
Der wunderschöne, nach Süd-West ausgerichtete Baugrund mit 665 m² punktet mit unverbaubarem Ausblick auf das Achental und die umliegenden Berge. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus oder zwei Wohneinheiten mit bis zu 240 m² Wohnfläche
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bebaubar. Eine fertige Projektierung liegt hier bereits vor. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, um mehr über dieses Objekt zu erfahren. Für weitere Fragen bzw. zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen steht Ihnen Frau Angelika Dreier gerne unter der Mobilnummer +43 676 50 86 951 zur Verfügung. Nebenkosten bis zu 10 % abhängig vom Kaufpreis, von der Vertragserrichtung, der grundbücherlichen Sicherstellung des Kaufpreises und dem Verwandtschaftsverhältnis. Alle angeführten Daten wurden mit Sorgfalt erhoben. Zahlenangaben können gerundet oder geschätzt sein. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich. Für Fehler auf diversen Websites/Portalen, die ggf. aus mangelhafter Datenübertragung resultieren, übernehmen wir
Das Baugrundstück befindet sich am Ortsrand einer gewachsenen Wohnbausiedlung und kann gemäß gemeindlichem Bebauungsplan "Freiweidach Süd" mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Die maximale Grundfläche (die Garage ist extra) beträgt 120 m2
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bei möglichem Keller und zwei Vollgeschossen sowie ausbaufähigem Dachgeschoss. Dabei ist eine maximale seitliche Wandhöhe von 6,40 m2 erlaubt. Grundsätzlich ist ein Satteldach vorgesehen. Die Straße sowie alle Ver- und Entsorgungsleitungen sind vorhanden, so dass nurmehr die notwendigen Hausanschlüsse und die Zufahrt anzulegen sind. Relativ kurzfristig kann bei einer vorschriftsgemäßen Bebauung im Freistellungsverfahren somit begonnen werden.