Diese wunderschöne Baugrundstück in Hanglage mit einen traumhaften Ausblick Richtung Basel und in die Schweizer Berge, befindet sich in zentraler Lage von Wyhlen. Es besteht ein Bebauungsplan. Für weitere, detaillierte Informationen senden Sie uns
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gerne eine Anfrage oder rufen Sie uns an! Herzlichen Dank!
Das Grundstück scheint, nach den vorliegenden Informationen, eine gute Bebaubarkeit zu bieten. Es weist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf, was bedeutet, dass eine maximale Bruttogrundfläche von 381,60 m² bebaut werden könnte, was eine
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Wohnfläche von etwa 1.015,06 m² ermöglicht. Zusätzlich liegt die Geschossflächenzahl (GFZ) bei 0,8, wodurch eine mögliche Bruttogrundfläche von insgesamt 763,20 m² erzielt werden könnte, was in etwa 610,56 m² Wohnfläche entspricht. Die Bebauung des Grundstücks ist gemäß dem Bebauungsplan aus dem Jahr 1983 auf eine offene, ein- bis zweigeschossige Bauweise mit Satteldach festgelegt. Allerdings ist die ursprünglich vorgeschriebene eingeschossige Bebauung nicht mehr zeitgemäß und könnte auf Antrag erweitert werden, um zeitgemäße und flexible Nutzungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Diese Gegebenheiten bieten attraktive Optionen für die Entwicklung des Grundstücks.
Traumhaftes Baugrundstück in Grenzach/ Im Weiheracker exklusiv. Insgesamt besteht das Grundstück aus dem Fl.St. 3230 mit 647 m² (Bauland) und dem Fl.St. 230 mit 413 m²(kein Bauland und leicht versetzt im Norden angrenzend). Die Bebauung richtet
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sich nach dem gültigen Bebauungsplan, der bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen eingesehen werden kann. Eine tolle Möglichkeit in einem bevorzugten Wohngebiet sich den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen. Der Verkäufer behält sich vor den Verkauf zum besten Angebot durchzuführen!
Das Grundstück scheint, nach den vorliegenden Informationen, eine gute Bebaubarkeit zu bieten. Es weist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf, was bedeutet, dass eine maximale Bruttogrundfläche von 381,60 m² bebaut werden könnte, was eine
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Wohnfläche von etwa 1.015,06 m² ermöglicht. Zusätzlich liegt die Geschossflächenzahl (GFZ) bei 0,8, wodurch eine mögliche Bruttogrundfläche von insgesamt 763,20 m² erzielt werden könnte, was in etwa 610,56 m² Wohnfläche entspricht.
Die Bebauung des Grundstücks ist gemäß dem Bebauungsplan aus dem Jahr 1983 auf eine offene, ein- bis zweigeschossige Bauweise mit Satteldach festgelegt. Allerdings ist die ursprünglich vorgeschriebene eingeschossige Bebauung nicht mehr zeitgemäß und könnte auf Antrag erweitert werden, um zeitgemäße und flexible Nutzungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Diese Gegebenheiten bieten attraktive Optionen für die Entwicklung des Grundstücks.
Die beiden zusammenliegenden Grundstücke befinden sich im neu erschlossenen Baugebiet Kapellenbach-Ost in Grenzach-Wyhlen, Ortsteil Wyhlen. Eine Baugenehmigung für zwei Doppelhaushälften liegt bereits vor und kann optional übernommen werden. Auf
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Wunsch können wir Ihnen auch ein Angebot über zwei schlüsselfertige Doppelhaushälften unterbreiten. Der Verkauf der beiden Grundstücke ist an keine Vergabekriterien gebunden.
Baugrundstück an sehr guten Premium-Lage in Grenzach mit atemberaubendem Freiblick auf den Rhein. Hier genießen Sie die absolute Ruhe, viel Sonne, nur ca. 1,5 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich
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eines qualifizierten Bebauungsplanes und kann mit einem frei stehenden Einfamilienhaus, einem Doppelhaus oder einer kleinen Gebäudegruppe bebaut werden. (Nachbarschaftsbebauung wurde mit einem frei stehenden Einfamilienhaus mit 3 Vollgeschossen und Flachdach realisiert)
Die Grundstücke sind für Einzelhausbebauung bzw. für Doppelhaushälften geeignet und liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Baurechtliche Fragen klären Sie am besten direkt mit dem Bauordnungsamt der Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Der
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jährliche Erbbauzins beträgt jährlich 8,18 €/qm. Die Grundstücksgrößen und Höhen der Erbbauzinsen sind den beigefügten PDF-Listen zu entnehmen. Die Anlieger- und Erschließungskosten von voraussichtlich ca. 250,00 €/qm sind vom Erbbaurechtsnehmer zu tragen. Diese werden nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen für das Gesamtgebiet nach den tatsächlichen Aufwendungen abgerechnet.