Nutzen Sie die Chance, ein zukunftsträchtiges Investment in einem der aufstrebendsten Standorte der Region Heilbronn zu erwerben. Diese Immobilie in Leingarten kombiniert die Vorteile eines soliden Bestandsgebäudes mit den Potenzialen einer
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modernen Erweiterung. Das Projekt umfasst die Entwicklung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes, welches sich hervorragend für Investoren eignet, die von einer sicheren Rendite und langfristigen Wertsteigerungen profitieren möchten. Bestehender Altbestand: Das derzeitige Gebäude, errichtet in den 1980er Jahren, besteht aus einem Wohn- und Geschäftsgebäude in Massivbauweise. Die Immobilie befindet sich in einer zentralen Lage von Leingarten und profitiert von einer hervorragenden Infrastruktur. Im EG befindet sich eine stillgelegte Einzelhandelsfläche von ca. 700 m². Auf dem eingeschossigen Flachdach erstreckt sich eine Wohnbebauung mit 1,5 Geschossen, die derzeit zwei Wohnungen beherbergt. Projektiertes Neubauvorhaben: Die Erweiterung und Neuentwicklung
Passende Immobilien in der Umgebung von Leingarten:
Zum Verkauf steht ein ca. 782qm großes Grundstück, welches in der Vergangenheit mit einem Einfamilienhaus bebaut war. Dieses wurde bereits bis zum Kellergeschoss abgerissen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass das Kellergeschoss bereits
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vollumfänglich vorhanden ist und nur saniert werden muss. Leitungen sind vorhanden und mit dem Geschossbau kann begonnen werden. Genehmigt wurde ein Einfamilienhaus mit der GRZ 0,2 (=157qm).Grundrisse sind dem Inserat beigefügt. Alle relevanten Unterlagen, sowie die Baugenehmigung liegen vor. Ein Gartenhaus wurde bereits 2023 neu auf das Grundstück gebaut, welches z.B. als Poolhaus oder Gartenhaus genutzt werden kann. Ein Zweifamilienhaus wäre ebenso durchaus denkbar.
Entdecken Sie dieses einzigartige Grundstück mit ca. 471 m² in gewachsener Lage von Heilbronn. Das Grundstück zeichnet sich nicht nur durch seine gute Lage, sondern auch durch seinen besonderen Charme aus. Derzeit befindet sich eine alte Scheune
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auf dem Gelände, die vielfältige Möglichkeiten zur Umgestaltung oder Neubebauung bietet. Besonders hervorzuheben ist, dass bereits eine Baugenehmigung für ein 4-Familienhaus mit einer Gesamtwohnfläche von 270 m² vorliegt. Die Kosten für das Baugesuch und die Baugenehmigung sind im Kaufpreis inbegriffen. Nutzen Sie die Chance, dieses außergewöhnliche Grundstück zu erwerben und schaffen Sie Wohnraum nach Ihren individuellen Vorstellungen. Egal ob als Investitionsobjekt oder zur Eigennutzung - hier sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Schaffen Sie sich Ihr persönliches Wohnparadies in Heilbronn!
Dieses Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet von Kirchhausen. Bisher wurde es ausschließlich als Garten genutzt und ist mit einem älteren Baum- und Heckenbestand bepflanzt.
Nach Aussage des Planungs- und Baurechtsamt der Stadt
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Heilbronn ist das Grundstück baurechtlich erschlossen. Erschließungsbeiträge fallen keine an.
Im Falle einer Bebauung und Anschluss an das kommunale Ver- und Entsorgungssystem sind Abwasserbeiträge an die Stadt zu bezahlen, sowie die Kosten für die jeweiligen Anschlüsse. Nach Auskunft der entsprechenden Behörde (Entsorgungsbetrieb Stadt Heilbronn) richten sich die Abwasserbeiträge nach der tatsächlichen Bebauung.
Die Fläche kann nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bebaut werden. Die bauliche Dichte auf dem Grundstück müsste sich am angrenzenden Bebauungsplan 123/10 (u.a. GRZ 0,4, 1 Vollgeschoss) orientieren.
Ihr zukünftiges Bauvorhaben besprechen Sie mit dem Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Heilbronn.
Dieses Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohngebiet von Kirchhausen. Bisher wurde es ausschließlich als Garten genutzt und ist mit einem älteren Baum- und Heckenbestand bepflanzt.
Nach Aussage des Planungs- und Baurechtsamt der Stadt
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Heilbronn ist das Grundstück baurechtlich erschlossen. Erschließungsbeiträge fallen keine an.
Im Falle einer Bebauung und Anschluss an das kommunale Ver- und Entsorgungssystem sind Abwasserbeiträge an die Stadt zu bezahlen, sowie die Kosten für die jeweiligen Anschlüsse. Nach Auskunft der entsprechenden Behörde (Entsorgungsbetrieb Stadt Heilbronn) richten sich die Abwasserbeiträge nach der tatsächlichen Bebauung.
Die Fläche kann nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bebaut werden. Die bauliche Dichte auf dem Grundstück müsste sich am angrenzenden Bebauungsplan 123/10 (u.a. GRZ 0,4, 1 Vollgeschoss) orientieren.
Ihr zukünftiges Bauvorhaben besprechen Sie mit dem Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Heilbronn.