Zum Verkauf steht ein ca. 2.204 m² großes Grundstück, bestehend aus den Flurstücken 124/1 und 123/9. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück noch ein ruinöses Einfamilienhaus mit Scheunenanbau, welches um 1950 erbaut wurde. Das Objekt verfügt
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über eine Wohnfläche von ca. 70 m², weitere Infos...
Objektbeschreibung: Bei dem Baugrundstück handelt es sich um ein normal zugeschnittenes Grundstück in einem kleinen Baufeld der Stadt Belgern im Ortsteil Lausa. Jedes einzelne Grundstück könnte nach einer vereinfachten Antragstellung bei dem
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zuständigen Bauamt sofort mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Alle ortsüblich anliegenden Medien (unter Anderen auch Breitbandkabel für das schnelle Internet) sind vorhanden und bereits zum Teil auch schon anschlussbereit auf das jeweilige Grundstück verlegt. Die Zuwegung ist mit modernen Betonpflaster befestigt. Dabei handelt es sich um einen Privatweg. Jeder einzelne Grundstückskäufer erwirbt seinen Anteil am Zufahrtsweg (1/7 pro gekauftes Grundstück). Einen Anschluss für Abwasser und Fäkalien in das öffentlich Netz, gibt es nicht. Der Bau einer Kleinklärgrube mit biologischer Abbaustufe sind vorgeschrieben. Eine Einleitmöglichkeit für das geklärte Wasser ist vorhanden. Ein beschlossener Bebauungsplan liegt vor. Er kann zu jeder Zeit bei der
Objektbeschreibung: Bei dem Baugrundstück handelt es sich um ein normal zugeschnittenes Grundstück in einem kleinen Baufeld der Stadt Belgern im Ortsteil Lausa. Jedes einzelne Grundstück könnte nach einer vereinfachten Antragstellung bei dem
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zuständigen Bauamt sofort mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Alle ortsüblich anliegenden Medien (unter Anderen auch Breitbandkabel für das schnelle Internet) sind vorhanden und bereits zum Teil auch schon anschlussbereit auf das jeweilige Grundstück verlegt. Die Zuwegung ist mit modernen Betonpflaster befestigt. Dabei handelt es sich um einen Privatweg. Jeder einzelne Grundstückskäufer erwirbt seinen Anteil am Zufahrtsweg (1/7 pro gekauftes Grundstück). Einen Anschluss für Abwasser und Fäkalien in das öffentlich Netz, gibt es nicht. Der Bau einer Kleinklärgrube mit biologischer Abbaustufe sind vorgeschrieben. Eine Einleitmöglichkeit für das geklärte Wasser ist vorhanden. Ein beschlossener Bebauungsplan liegt vor. Er kann zu jeder Zeit bei der