Zentral und verkehrsgünstig gelegen befindet sich dieses Baugrundstück in Mülheim Speldorf. Durch den Eigentümer wurde bereits eine Baugenehmigung bei der Stadt Mülheim erwirkt und das Grundstück wurde bereits gerodet. Die vorliegende
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Baugenehmigung umfasst den Bau eines Dreifamilienhauses, welches eine Gesamtwohnfläche von ca. 337 m² Wohnfläche vorsieht. Diese verteilt sich auf 2 Wohnungen mit jeweils ca. 118 m² Wohnfläche im Erd- und Obergeschoss. Die Wohneinheit im Staffelgeschoss verfügt über ca. 100 m² Wohnfläche. Die Planungsunterlagen stellen wir Ihnen bei Interesse natürlich gern zur Verfügung. Es wäre grundsätzlich auch denkbar, dass die Käufer die bestehende Baugenehmigung bei der Stadt Mülheim in eine Genehmigung für ein Einfamilienhaus umwandeln lassen können.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS SIE BEI IHRER ANFRAGE EINE TELEFONNUMMER ANGEBEN. Grundstück, bebaut mit zwei Garagen, Bebauung laut Baulastverpflichtung unzulässig
Das 917 m² große Grundstück ist vollständig erschlossen und kann gemäß § 34 BauGB bebaut werden. Für die zukünftige Nutzung ist ein Abriss des bestehenden Gebäudes notwendig.
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein großes Eckgrundstück. Seitens der der Kommune ist eine großformatige Bebauung gewünscht, analog der Umgebungsbebauung. D.h. idealerweise vier Vollgeschosse etc.. Das wiederum bietet die Chance einer
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möglichst effizienten Ausnutzung des Grundstücks, 16 bis 20 Wohneinheiten sind durchaus möglich. Nördlich und z.T. westlich des Grundstücks befindet sich ein städtisches Grundstück (aktuell als Grünanlage genutzt). Dieses kann ggfs. von der Stadt erworben werden. Die von den Eigentümern geplante Bebauung ist durch Corona verschoben und danach nicht mehr verfolgt worden. Eine konkrete Bauvoranfrage liegt nicht vor. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.