Exklusives Grundstück am Swarte Moor See mit genehmigtem Bauprojekt (Doppelhaus).
Eine Vermessung wird derzeit durchgeführt!
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 17 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 30 Meter
Das
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Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der nachfolgende Festsetzungen enthält:
Klassifizierung: Allgemeines Wohngebiet (WA)
Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
Geschossflächenzahl (GFZ): 0,8
Traufhöhe (TH): maximal 4,5 m
Firsthöhe (FH): maximal 10 m
Gesamthöhe (GH): maximal 8 m
Anzahl Wohneinheiten: 1 WE auf 200 m²
Zulässig ist eine 2-geschossige Bauweise!
Bei der hier angebotenen Liegenschaft handelt es sich um ein ca. 938 m² großes Baugrundstück in ruhiger Lage von Oldenburg, im nördlichen Stadtteil Ofenerdiek gelegen.
Die Nachbarschaft ist geprägt von Einfamilien- sowie Doppelhausbebauung,
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viele in II.-geschossiger Bauweise.
Abgesehen von einem schmalen straßenseitigen Streifen existiert kein gültiger Bebauungsplan für das benannte Grundstück. Demnach ist die Bebaubarkeit nach §34 Baugesetzbuch zu beurteilen, der besagt, dass ein Bauvorhaben "in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zulässig ist, wenn es sich nach Art, Maß, Bauweise und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügt."
Sicherlich interessant ist zudem der bestehende Glasfaseranschluss.
Hinweis: Eine konkrete Bebauung ist ggf. mit dem Bauamt abzustimmen.
Aktuell ist das Grundstück noch mit einem Wohnhaus (Baujahr 1937) inkl. Nebengebäuden und Öltank bebaut. Die Abbruchkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
Bei der hier angebotenen Liegenschaft handelt es sich um ein ca. 460 m² großes Baugrundstück in ruhiger Lage von Oldenburg, im nördlichen Stadtteil Ofenerdiek gelegen.
Die Nachbarschaft ist geprägt von Einfamilien- sowie Doppelhausbebauung,
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viele in II.-geschossiger Bauweise.
Für das benannte Grundstück existiert kein gültiger Bebauungsplan. Demnach ist die Bebaubarkeit nach §34 Baugesetzbuch zu beurteilen, der besagt, dass ein Bauvorhaben "in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zulässig ist, wenn es sich nach Art, Maß, Bauweise und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügt."
Hinweis: Eine konkrete Bebauung ist ggf. mit dem Bauamt abzustimmen.
Erfreulich lässt sich erkennen, dass das Grundstück unbebaut ist und zudem keiner Baubindung unterliegt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sehr gerne bringen wir Ihnen die attraktive Immobilie bei einer persönlichen Besichtigung näher.
Rufen Sie noch heute an und vereinbaren Sie
Das Abrisshaus, mit einem Teilkeller, verfügt über ein Grundstück mit einer Größe von ca. 1.152 m². Die Aufteilung in 2 Grundstücke ist grundsätzlich denkbar. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 308 II regelt die Bebaubarkeit des
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Grundstücks. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des Grundstücks können wir leider nicht treffen. Nähere Auskünfte erteilt das Kundenzentrum Bau der Stadt Oldenburg: 0441/2354444 Für einen individuellen Besichtigungstermin des Grundstücks oder für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
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Das Grundstück ist mit einem unbewohnten Einfamilienhaus (Baujahr 1971) nebst Garage sowie einem noch vermieteten Einfamilienhaus (Baujahr 1935) bebaut. Das vordere Bestandsgebäude ist seit Mai
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2009 zu einem monatlichen Mietpreis von derzeit 650,00 € zuzüglich Nebenkosten vermietet. Die Mieterin ist bereits auf der Suche nach einer neuen Immobilie.
Die Abbruch-, Rodungs- und Resträumungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 21,5 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 79 Meter
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der nachfolgende Festsetzungen beinhaltet:
Klassifizierung: Allgemeines Wohngebiet (WA)
Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
Geschossflächenzahl (GFZ): 0,8
Zulässig sind 2-geschossige Häuser mit ausgebautem Dachgeschoss.
In 2016 hat die Stadt Oldenburg einen Aufstellungsbeschluss erwirkt.
Die Stadt Oldenburg
Dieses Grundstück verkaufen wir mit Baubindung.
Bezüglich der Bebauungsmöglichkeiten und Bebauungsvorschriften setzten Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung.
Wir informieren Sie gerne persönlich!