Baugrundstück zur Größe von 600 m² für eine 2-geschossige Wohnbebauung.
Das Grundstück ist mit einem kleinen Zweifamilienhaus (126 m² Wohnfläche) nebst Garage (Baujahr 1963) bebaut.
Die etwaigen Abbruchkosten gehen zulasten des Käufers.
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Das Grundstück ist vollständig erschlossen.
Grundstücksabmessungen:
a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 18,2 Meter
b) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 33,0 Meter
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, sodass die künftige bauliche Nutzung nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen ist. Nach dieser Vorschrift ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Nachbarschaftsbebauung einfügt.
Das Abrisshaus, mit einem Teilkeller, verfügt über ein Grundstück mit einer Größe von ca. 1.152 m². Die Aufteilung in 2 Grundstücke ist grundsätzlich denkbar. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 308 II regelt die Bebaubarkeit des
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Grundstücks. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des Grundstücks können wir leider nicht treffen. Nähere Auskünfte erteilt das Kundenzentrum Bau der Stadt Oldenburg: 0441/2354444 Für einen individuellen Besichtigungstermin des Grundstücks oder für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an!