Hier erwerben Sie ein Baugrundstück mit leichter Hanglage mit einer Baugenehmigung für einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Garage in Immekeppel-Brombach. Auf einem ca. 1000 m² großen Grundstück in einer gewachsenen Nachbarschaft
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können Sie hier Ihren Traum vom eigenen Heim realisieren. Der Bauantrag für diese Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung mit ca. 200 m² Wohnfläche mit Terrasse und Garage ist vom Bauamt genehmigt. Ihre Doppelhaushälfte in massiver Bauweise besticht durch eine moderne und funktionelle Aufteilung mit vier Schlafräumen und ein Schlafraum in der Einliegerwohnung. Ihnen stehen alle Möglichkeiten offen, Ihr neues Zuhause behaglich zu gestalten. Nachdem Sie den Eingangsbereich betreten haben, befinden Sie sich in der Diele mit ausreichend Platz für eine Garderobe. Von hier gelangen Sie in das Gäste-WC, geradeaus gelangen Sie in den großzügig gestalteten Wohn- Essbereich mit direktem Zugang zur Terrasse. Hier finden Sie einen hellen, lichtdurchfluteten offen
Das Baugrundstück mit einer Gesamtgröße von 654 m² befindet sich in einer ruhigen und gewachsenen Wohnlage von Overath-Großhurden. Die Bebauung richtet sich nach dem § 34 BauGB (Umgebungsbebauung). In der direkten Nachbarschaft befinden sich
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sowohl freistehende Ein- bis Zweifamilienhäuser, als auch Doppelhäuser, so dass Sie in Anlehnung an die bereits bestehende Bebauung Ihren eigenen Wohnwunsch verwirklichen können. Die Grundstückstiefe variiert, von der Straße aus betrachtet, auf der rechten Grundstückseite mit ca. 42 Metern und auf der linken Grundstückseite mit ca. 29 Metern. Die Grundstücksbreite beläuft sich im Straßenbereich auf 19 Meter und im Bereich der hinteren Grundstücksgrenze auf 14,5 Meter. Die Details der möglichen Bebauung sind mit dem Bauamt der Stadt Overath zu besprechen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns gerne an!
Bei der zum Verkauf stehenden Liegenschaft handelt es sich um ein 295 m² großes Baugrundstück mit Südwestausrichtung an einer angenehm ruhigen Straße in einem gewachsenen Wohngebiet. Die Nachbarschaft ist geprägt von freistehenden Ein- bis
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Zweifamilienhäusern mit gepflegten Gärten. Für das erschlossene Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor, d. h. die Bebaubarkeit richtet sich nach der Nachbarbebauung gemäß § 34 BauGB. Dies bedeutet, dass ein Bauvorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Auf Grund der Grundstücksabmessungen bietet sich das Grundstück ausschließlich als Aufstellort für ein Tiny-House oder ein Haus mit solchen geringen Außenmaßen an. Sollten Baulasten erforderlich sein, so ist der Eigentümer bereit, diese
Unbebautes Baugrundstück und private Wegeflächen Die ehem. Baugenehmigung ist erloschen. Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen telefonisch, von Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr, Samstags/Sonntags 10:00 - 18:00 Uhr unter der
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Telefonnummer 0221-97459765. Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert. Verkehrswert: 1.000.000,00 EUR. Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 700.000,00 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage. Dies ist eine von vielen interessanten Immobilien, die wir in der aktuellen, monatlichen Ausgabe unseres kostengünstigen IMMOBILIENVERSTEIGERUNGS-KATALOGES veröffentlichen. Sichern Sie sich jetzt diese Informationen um Ihre Wunschimmobilie preisgünstig zu erwerben. Kataloginfos: Telefonnummer 0221-97459765.
Das Grundstück befindet sich in der Stadt Bergisch Gladbach im Ortsteil Bockenberg. Ein- und zweigeschossige Wohnhäuser in offener Bauweise bilden die unmittelbare Nachbarschaft. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind in 1 bis 2
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Kilometer Entfernung vorhanden. Auch sind Bus-und Stadtbahnverbindungen fußläufig erreichbar. Das Grundstück selbst stellt sich als "Zweifrontengrundstück" dar, da zwischen zwei Straßen gelegen, von denen eine Straße die Erschließung sichert. Die Grundstücksform ist rechteckig und weist einen annähernd regelmäßigen Zuschnitt auf. Das Gelände ist abfallend, von der nördlichen zur südlichen Grundstücksgrenze hin um ca. 10 Meter. Baurechtlich weist der Flächennutzungsplan den Bereich des Grundstückes als Wohnbaufläche aus. Es besteht kein Bebauungsplan, die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Auszugsweise aus dem der Versteigerung zugrunde liegenden Verkehrswertgutachten entnommen, ergibt sich zu der Bebbaubarkeit die