Kurzbeschreibung
- in attraktiver, ruhiger Siedlungslage -
Objekt
Das rechteckig geschnittene Baugrundstück liegt in attraktiver, ruhiger Siedlungslage.
Zum Verkauf steht ein schönes, ruhiges Grundstück in ländlicher Umgebung. Das Grundstück ist vermessen und voll erschlossen. Die Bebauung erfolgt nach §34 Nachbarbebauung. Besichtigungen sind jederzeit möglich. Bebaubar ist das Grundstück mit
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einem massiven Einfamilienhaus. Wir freuen uns auf ihre Anfrage!!! Für die Angaben übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Informationen stammen von Dritten. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Das Grundstück ist in dem zu Querfurt gehörenden Ortsteil Kleineichstädt gelegen. Es befindet sich in der Straße des Aufbaus gegenüber Nr. 3. Das gehölzreiche Grundstück wurde bisher als Gartenland und zur Kleinviehhaltung benutzt. Aktuell ist
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es ungenutzt und vertrags-sowie lastenfrei. Die Front zur Straße des Aufbaus beträgt ca. 25 m. Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich im Straßenraum.
Erschlossenes Baugrundstück mit Scheune und Nebengelass. Nach dem Abriss des Wohnhauses wurde das Grundstück vollständig vom Schutt beräumt. Die Nutzfläche der Scheune beträgt ca. 120 qm. Die Scheune befindet sich in einem
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renovierungsbedürftigen Zustand, ist aber nutzbar und könnte als Unterstand für mögliches Baumaterial dienen. Das Objekt befindet sich im Innenbereich gemäß §34 BauGB. Eintragungen im Grundbuch Abt.2 und Abt.3 sind nicht vorhanden.
Die Stadt Roßleben-Wiehe schreibt im Ortsteil Schönewerda das unbebaute Grundstück 26/39 Flur 1 zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebenanlagen zum Verkauf aus. Die Ausschreibungsfrist endet am 16.12.2024, um 10:00 Uhr. Ein Teil von 830
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m² ist derzeit noch verpachtet. Gemäß gültiger Pachtordnung der Stadt Roßleben-Wiehe kann das Pachtverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn das Grundstück zu eigenen Zwecken gebraucht oder veräußert wird. Die Kosten der Bauvoranfrage in Höhe von 150,00 € sind vom Käufer zu tragen. Ebenso alle Kosten, die mit dem Abschluss und Vollzug des notariellen Kaufvertrages verbunden sind. Für die Abgabe eines Angebotes ist ein schriftlicher Kaufantrag erforderlich. Bitte kennzeichnen Sie den Briefumschlag als "Kaufantrag zur Ausschreibung." Gemäß Thüringer Kommunalordnung sind Vermögensgegenstände, die die Gemeinde zu ihrer Aufgabenerfüllung in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und des Willk