Aus unserem Immobilienbestand bieten wir Ihnen in Maikammer ein Baugrundstück an. Sie kaufen direkt vom Eigentümer ohne Provision.
Das Grundstück ist ca. 293 m² groß und kann mit einem Einfamilienhaus (zwei Wohneinheiten sind zulässig) bebaut
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werden.
Es gilt der Bebauungsplan "Spreiselgasse":
- Dorfgebiet (MD)
- GRZ: 0.4
- GFZ: 0.8
- zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser mit bis zu zwei Wohneinheiten pro Haus
Ihr lang gehegter Wohntraum geht endlich in Erfüllung und hier ist das passende Grundstück dazu: Die Lage ist fantastisch, denn von hier aus blicken Sie in liebevoll angelegte Gärten der Nachbarn. Auch die Größe des Grundstücks ist optimal und
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ermöglicht es Ihnen, z.B. ein großzügiges Einfamilienhaus zu bauen. In der Straße ist kaum Verkehr, sodass die Wohnlage ideal für Familien ist. Wer Wert auf idyllische Natur legt und trotzdem von guter Infrastruktur profitieren möchte, ist hier genau richtig.
Ein einmaliges Angebot zum guten Preis - greifen Sie schnell zu!
Im Winzerdorf Böchingen entsteht nach erfolgreicher Revitalisierung eines ehemaligen Sektkellereigeländes ein neues Wohngebiet, das in mehreren Bauabschnitten realisiert wird. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen des unter dem Namen
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"Dorfleben-Böchingen" vermarkteten Konversionsprojekts sehen im nördlichen Teil eine Bebauung mit frei planbaren Einfamilienwohnhäusern unterschiedlicher Typologien vor. Der südliche Teil des Plangebiets wird eine dichtere Baustruktur mit Geschosswohnungen erfahren.
In guter Lage gelegen, und umgeben von meist freistehenden Einfamilienhäusern, befindet sich das ca. 1526 m² große Baugrundstück in Lambrecht. In Hanglage, mit einer Straßenfront von ca. 26 m und einer Grundstückstiefe von ca. 60 m, ist das
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Grundstück gut geeignet, um ein freistehendes Ein- bis Zweifamilienhaus zu realisieren und zudem noch einen mehr als großen Gartenbereich hinzuzuplanen. Als letztes bebaubares Grundstück in dieser Straße müssen Sie keine weiteren Nachbarn fürchten. Die Hanglage des Grundstücks sorgt zudem für eine tolle Aussicht über die Dächer von Lambrecht und auf den Pfälzer Wald.
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. D.h. die mögliche Bebauung orientiert sich im Wesentlichen an der Nachbarbebauung gemäß § 34 BauGB. Eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus wurde bereits positiv entschieden und hat weiterhin Gültigkeit.
Das Gelände fällt von der Straße aus nach ab und bietet einen unverbaubaren Ausblick über die Dächer der weiter unten